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24. April 2026

Schützenmattstrasse: Pilotprojekt nach Schwammstadt-Prinzip

An der Schützenmattstrasse, Haus Nr. 12 bis A51, entsteht ein Pilotprojekt nach Schwammstadt-Prinzip. Der Stadtrat hat das Projekt festgesetzt und die Arbeiten vergeben.

Gleichzeitig hat er folgende Arbeiten vergeben: die Tiefbau-Arbeiten zum Preis von 1,108 Millionen Franken an die Kern Strassenbau AG, Bülach, und die Rohrlege-Arbeiten zum Preis von 110 000 Franken die Gebr. Meier AG, Hettlingen ZH. Das Konzept Schwammstadt ist eine Antwort auf die klimatischen Herausforderungen im urbanen Raum. Mehr Grünflächen in der Stadt und ein an das Klima angepasstes Wasser-Management können zu einem angenehmen Stadtklima beitragen. Weitere Informationen dazu sind auf www.buelach.ch/schwammstadt verfügbar.

Kreditabrechnungen

Der Stadtrat hat folgende Kreditabrechnungen genehmigt:

  • Begegnungszone Altstadt, 4. Etappe: Die Kreditabrechnung über den Ersatz der Mischabwasserleitung Hans-Haller-Gasse, Markt- bis Gerbegasse, schliesst mit Kosten von 250 000 Franken ab. Der bewilligte Kredit von 220 000 Franken wird damit um 30 000 Franken überschritten. Die Mehrkosten sind auf verschiedene zusätzliche Aufwendungen zurückzuführen: zum Beispiel Mehraufwand beim Einrichten des zusätzlichen Umschlagplatzes und des Zwischendepots oder Untergraben der bestehenden Werkleitungen. Der Stadtrat hat den entsprechenden Nachtragskredit genehmigt.
  • John-Brunner-Strasse / Hartriegelstrasse: Der Stadtrat hat für die Innensanierung der Abwasserleitungen, den Ersatz der Wasserleitung und die Instandsetzung der Strasse / Beleuchtung Kredite von total 1,25 Millionen Franken bewilligt. Die Kreditabrechnung schliesst mit Kosten von total 975 000 Franken ab. Die bewilligte Kreditsumme wird damit um 275 000 Franken unterschritten. Die Kreditunterschreitung ist im Wesentlichen auf folgende Gründe zurückzuführen: die Budgetposten «Verschiedenes» und «Unvorhergesehenes» wurden nicht beansprucht, die Honorare für Projektierung und Bauleitung wurden nicht vollständig ausgeschöpft und diverse Arbeiten waren weniger aufwendig als budgetiert. Der Stadtrat hat die Kreditabrechnung genehmigt.

Sitzbänke in Bülach: Umsetzungsplanung genehmigt

Der Stadtrat hat die Umsetzungsplanung für das Sitzbank-Angebot in Bülach - basierend auf der Analyse des Sitzbankangebots und den fachlichen Handlungsempfehlungen von Fussverkehr Schweiz (Sitzbankkonzept) sowie den verfügbaren Budgets - genehmigt.

Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum sind wichtig: Sie bieten eine Möglichkeit zum Rasten, laden zum Verweilen ein und fördern soziale Begegnungen. Damit tragen sie wesentlich zur Aufenthaltsqualität und zur Fussgängerfreundlichkeit der Stadt Bülach bei. Ein besonderer Fokus liegt auf der älteren Bevölkerung: Die Schaffung zusätzlicher Sitzgelegenheiten entlang wichtiger Wegstrecken zu Treffpunkten und Dienstleistungen ist eine zentrale Massnahme des Alterskonzepts der Stadt Bülach. Dennoch profitieren alle Bevölkerungsgruppen von einem verbesserten Sitzbankangebot. So zeigte eine Bedarfserhebung bei Jugendlichen (2024), dass sie sich mehr Sitzgelegenheiten und Freiräume wünschen. Zudem ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum (von der Altstadt bis zum Bahnhof) ein Legislaturziel der Stadt für die Periode 2022–2026.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Stadt Bülach gemeinsam mit dem Fachverband Fussverkehr Schweiz eine Analyse des Sitzbank-Angebots in Bülach mit fachlichen Handlungsempfehlungen erarbeitet (Sitzbank-Konzept). In Zukunft sollen altersgerechte Sitzbänke mit Armlehnen bevorzugt werden. Das Bülacher Forst-Team hat diese auf Basis des bisherigen Modells («rote Bülacher Bänke») weiterentwickelt. Für die Finanzierung wird die Stadt Bülach aktiv nach Sitzbanksponsor/-innen suchen.

Philipp Suter
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 20
E-Mail