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Inhalt der Adress- und Daten-Sperre

Einwohnerinnen und Einwohner können eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten beantragen. Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Folgende Auskünfte werden trotz Adress- und Daten-Sperre erteilt:

  • Auskünfte an andere Amts-Stellen, sofern sie einen Rechts-Anspruch darauf haben.
  • Auskünfte an private Personen und Institutionen, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert (§22 Absatz 2 IDG).

Die Stadt Bülach betreibt keinen Handel mit Adressen für Werbe- oder Marketing-Zwecke.

 

Bemerkung

Die Sperrung gilt nur für die Daten des Stadtbüros. Für die Sperrung Ihrer Steuer-Daten wenden Sie sich an das Steueramt

Verfahren

Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, wird es durch das Stadtbüro bearbeitet.

Sie erhalten eine Bestätigung der erfolgten Adress- und Datensperrung per E-Mail.

Online-Formular