Sozialhilfe - Bestätigung Bezug/Nichtbezug
• Bei verheirateten Personen wird automatisch der Ehepartner/in in die Bestätigung der Sozialhilfe einfliessen
• Bei verheirateten Personen werden die gemeinsamen Kinder automatisch in die Bestätigung der Sozialhilfe einfliessen
• Die Stadt Bülach bestätigt einen allfälligen Bezug der Sozialhilfe während der Wohndauer in Bülach
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Soziales & Gesundheit | 044 863 15 40 | soziales-und-gesundheit@buelach.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
Preis
CHF 31.20
Bemerkung
- Sie fordern eine Bestätigung Bezug/Nichtbezug Sozialhilfe online an
- Ihre Anfrage wird von uns bearbeitet
- Sie erhalten das Dokument zwischen 1 – 3 Werktagen per Post (ab Eingang Ihrer Anfrage)
Unterlagen
Kopie des Ausweises / ID / Kopie des Passes
Verfahren
Nachdem Ihre Anfrage online bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen die Bestätigung Bezug/Nichtbezug Sozialhilfe innert 1 – 3 Werktagen postalisch zustellen
Online-Formular
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