Schweizer Staatsangehörige: Einbürgerung in Bülach

scroll down

Sie möchten Bülacher Ortsbürgerin oder Bülacher Ortsbürger werden?

Voraussetzungen

  • Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger.
  • Sie wohnen seit 2 Jahren in der Stadt Bülach.
  • Sie haben keinen Eintrag im Strafregister.
  • Sie müssen wichtige öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Zahlungs-Verpflichtungen erfüllen. Das bedeutet, dass Sie keine offenen Einträge im Betreibungs-Register haben.

Wir beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Gesuch und Unterlagen

  • Füllen Sie das Gesuchs-Formular (siehe Dokumente) aus.
  • Folgende Unterlagen sind dem Einbürgerungsgesuch beizulegen (pro Bewerberin und Bewerber):
    • Dokument des Zivilstandsamts über den Personenstand (nicht älter als 3 Monate)
    • aktueller Strafregister-Auszug (Privatauszug, nicht älter als 3 Monate) für Personen ab 18 Jahren
  • Senden Sie das Gesuchs-Formular und die Unterlagen per E-Mail oder per Post an das Stadtbüro Bülach.

Gebühren

  • Personen ab 25 Jahren: CHF 300.-
  • Personen zwischen 20 und 25 Jahren: CHF 150.-
  • Personen unter 20 Jahren: kostenlos
Name Download
Leitfaden Schweizer ab 01.07.2023 (PDF, 196 kB) Download 0 Leitfaden Schweizer ab 01.07.2023