Schweizer Staatsangehörige: Einbürgerung in Bülach
Sie möchten Bülacher Ortsbürgerin oder Bülacher Ortsbürger werden?
Voraussetzungen
- Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger.
- Sie wohnen seit 2 Jahren in der Stadt Bülach.
- Sie haben keinen Eintrag im Strafregister.
- Sie müssen wichtige öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Zahlungs-Verpflichtungen erfüllen. Das bedeutet, dass Sie keine offenen Einträge im Betreibungs-Register haben.
Wir beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gesuch und Unterlagen
- Füllen Sie das Gesuchs-Formular (siehe Dokumente) aus.
- Folgende Unterlagen sind dem Einbürgerungsgesuch beizulegen (pro Bewerberin und Bewerber):
- Dokument des Zivilstandsamts über den Personenstand (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Strafregister-Auszug (Privatauszug, nicht älter als 3 Monate) für Personen ab 18 Jahren
- Senden Sie das Gesuchs-Formular und die Unterlagen per E-Mail oder per Post an das Stadtbüro Bülach.
Gebühren
- Personen ab 25 Jahren: CHF 300.-
- Personen zwischen 20 und 25 Jahren: CHF 150.-
- Personen unter 20 Jahren: kostenlos
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Leitfaden Schweizer ab 01.07.2023 (PDF, 196 kB) | Download | 0 | Leitfaden Schweizer ab 01.07.2023 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bürgerrecht | 044 863 11 40 | einbuergerungen@buelach.ch |
| Name |
|---|
| Einbürgerung |