Zuzug aus der Schweiz: ausländische Staatsangehörige

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EU/EFTA-Staatsangehörige

Melden Sie Ihren Zuzug über eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an oder kommen Sie am Schalter des Stadtbüros vorbei.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Pass, Identitätskarte oder Personalausweis
  • Ausländer-Ausweis
  • Miet-Vertrag, Wohnungs-Ausweis, Kauf-Vertrag oder Untermiet-Vertrag
  • Ehe-Schein oder Familien-Büchlein bzw. Familien-Ausweis
  • Geburts-Urkunde von Kindern
  • Sorgerechts-Nachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG

Drittstaatsangehörige

Zuzug innerhalb des Kantons Zürich

Melden Sie Ihren Zuzug über eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an oder kommen Sie am Schalter des Stadtbüros vorbei.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Pass
  • Ausländer-Ausweis
  • Miet-Vertrag, Wohnungs-Ausweis, Kauf-Vertrag oder Untermiet-Vertrag
  • Ehe-Schein oder Familien-Büchlein bzw. Familien-Ausweis
  • Geburts-Urkunde von Kindern
  • Sorgerechts-Nachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG

Zuzug aus einem anderen Kanton

Melden Sie sich persönlich am Schalter des Stadtbüros an.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Pass
  • Ausländer-Ausweis
  • Nachweis für Aufenthalts-Zweck in der Schweiz (Arbeits-Vertrag, Studiums-Bestätigung etc.)
  • Miet-Vertrag, Wohnungs-Ausweis, Kauf-Vertrag oder Untermiet-Vertrag
  • Ehe-Schein oder Familien-Büchlein bzw. Familien-Ausweis
  • Geburts-Urkunde von Kindern
  • Sorgerechts-Nachweis für Minderjährige mit nicht verheirateten Eltern
  • Schweizer Krankenkassen-Nachweis KVG

Gebühren

Gebühren gemäss der ausländerrechtlichen Gebührenordnung vom 7. Januar 2011Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..