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Meldepflicht

Hundehalter müssen ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden.

Folgende Änderungen müssen Hundehalter der Stadt Bülach und Amicus innert 10 Tagen mitteilen:

  • Namensänderungen der Halterin oder des Halters
  • Adressänderungen der Halterin oder des Halters (innerhalb Bülach)
  • Übernahme des Hundes durch eine andere Person

Meldungen an die Stadt Bülach:

  • am Schalter der Stadtpolizei
  • Onlineformular (An- / Abmeldung Hunde)

Verspätete Meldungen sind gemäss Reglement über die Gebühren der Stadt Bülach (Gebührenreglement, Seite 11) kostenpflichtig. ePublikationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Amicus und neue ePet-Card (ab 1.1.26):

Hunde sind via Tierarzt im Amicus registrieren zu lassen. 

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Pet-Cart nur noch digital verfügbar. Weitere Informationen hierzu ist auf www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. unter "News" oder www.animundo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden. 

  • E-Mail
  • per Telefon 0848 777 100