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Der Betrieb von Food Trucks ist im öffentlichen Raum an drei Standorten möglich:

Standorte und Wochentage

Stadtweiher

  • Samstag und Sonntag
  • Standort neben der öffentlichen WC-Anlage

Altstadt

  • Sonntag und Montag
  • Standort bei der Kirchen-Mauer, neben dem Hydranten

Glasi-Platz 

  • Wochentag nach Absprache
  • Standort beim Brunnen

Regeln

  • Pro Standort ist ein Food Truck mit einer maximalen Fläche von 16 m² erlaubt. 
  • Die Betriebszeiten sind auf eine Zeitdauer von 10:00 - 22:00 Uhr beschränkt.
  • Dazugehöriges Mobiliar wie Menü-Tafeln, Sonnenschirme oder Stühle ist auf ein Minimum zu beschränken. 
  • Der Verkauf von Alkohol ist nicht gestattet.
  • Der Food Truck darf jeweils maximal eine Nacht am Standort verbleiben und muss spätestens am Sonntagabend (beim Stadtweiher) bzw. am Montagabend (in der Altstadt) entfernt werden.
  • Weitere Standorte für Food Trucks sind auf öffentlichem Grund nicht erlaubt (siehe Merkblatt Ausgabestelle). 

Anmeldung

Melden Sie Ihren Food Truck für einen der drei Standorte unter Online-Dienste an.  

Die Standorte werden für eine maximale Zeitdauer von zwei Monaten vergeben. 

Preis

CHF 30.- pro Tag (inkl. Stromverbrauch)
Name
Standorte Altstadt und Stadtweiher, Plan (JPG, 243.98 kB) Download 0 Standorte Altstadt und Stadtweiher, Plan
Merkblatt Ausgabestelle (PDF, 60.13 kB) Download 1 Merkblatt Ausgabestelle