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Food Trucks im öffentlichen Raum
Der Betrieb von Food Trucks ist im öffentlichen Raum an drei Standorten möglich:
Standorte und Wochentage
Stadtweiher
- Samstag und Sonntag
- Standort neben der öffentlichen WC-Anlage
Altstadt
- Sonntag und Montag
- Standort bei der Kirchen-Mauer, neben dem Hydranten
Glasi-Platz
- Wochentag nach Absprache
- Standort beim Brunnen
Regeln
- Pro Standort ist ein Food Truck mit einer maximalen Fläche von 16 m² erlaubt.
- Die Betriebszeiten sind auf eine Zeitdauer von 10:00 - 22:00 Uhr beschränkt.
- Dazugehöriges Mobiliar wie Menü-Tafeln, Sonnenschirme oder Stühle ist auf ein Minimum zu beschränken.
- Der Verkauf von Alkohol ist nicht gestattet.
- Der Food Truck darf jeweils maximal eine Nacht am Standort verbleiben und muss spätestens am Sonntagabend (beim Stadtweiher) bzw. am Montagabend (in der Altstadt) entfernt werden.
- Weitere Standorte für Food Trucks sind auf öffentlichem Grund nicht erlaubt (siehe Merkblatt Ausgabestelle).
Anmeldung
Melden Sie Ihren Food Truck für einen der drei Standorte unter Online-Dienste an.
Die Standorte werden für eine maximale Zeitdauer von zwei Monaten vergeben.
Preis
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Standorte Altstadt und Stadtweiher, Plan (JPG, 243.98 kB) | Download | 0 | Standorte Altstadt und Stadtweiher, Plan |
Merkblatt Ausgabestelle (PDF, 60.13 kB) | Download | 1 | Merkblatt Ausgabestelle |
Name | Telefon | Kontakt |
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Veranstaltungen | 044 863 13 40 | stadthalle@buelach.ch |