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Depositum

Das Grundstück haftet während 3 Jahren nach der Handänderung für die Grundstückgewinnsteuer. Darum liegt es im Interesse der Käuferin/des Käufers, dass ein angemessenes Depositum gezahlt wird. 

Ablauf

  1. Die verkaufende und die potentielle kaufende Partei einigen sich auf einen Preis für die Immobilie. Sie erstellen einen Verkaufsvertrag. 
  2. Die verkaufende Partei  informiert das Steueramt über den geplanten Verkauf. Sie reicht den Entwurf des Verkaufsvertrags ein. 
  3. Das Steueramt berechnet die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer. Das Steueramt schickt innerhalb einer Woche eine provisorische Steuerberechnung. 
  4. Nach der Handänderung wird die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer an die Stadt Bülach gezahlt.

Steuererklärung

Die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer muss dem Steueramt innerhalb von 30 Tagen nach der Handänderung eingereicht werden. 

Fristerstreckung

Wenn Sie die Frist für das Einreichen der Steuererklärung verlängern wollen, rufen Sie das Steueramt Bülach an. 

Gesetzliche Grundlage

Steuergesetz (StG), § 216 ff.