- Wenden Sie sich bei Problemen und Fragen an die Lehrperson.
- Wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst bleiben, wenden Sie sich an die Schulleitung.
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- Bis zur 4. Klasse haben die Schülerinnen und Schüler Schwimm-Unterricht.
- Bis zu diesem Zeitpunkt sollen alle Kinder schwimmen gelernt haben und sich im Wasser wohlfühlen.
- Wenn das Kind die Ziele nicht erreicht hat, kann es nach Empfehlung der Schwimm-Lehrperson einen freiwilligen Kurs besuchen.
- Das Anmeldeformular kann bei der Schwimm-Lehrperson direkt angefordert werden.
- Die Primarschule Bülach übernimmt die Kosten des Kurses.
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Englisch ist die erste Fremdsprache, die die Kinder in der Schule lernen.
Anzahl Lektionen:
- 3. + 4. Klasse: 3 Lektionen pro Woche
- 5. + 6. Klasse: 2 Lektionen pro Woche
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Französisch ist die zweite Fremdsprache, die die Kinder in der Schule lernen.
Französisch wird in der 5. und 6. Klasse unterrichtet: 3 Lektionen pro Woche.
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- Es finden jährliche Besuchstage statt. Die Eltern erhalten an diesem Tag einen Einblick in den Schulalltag des Kindes.
- Eltern können nach Absprache mit der Lehrperson Besuche in der Schule machen.
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Die Schulbibliotheken haben ein breites Angebot an sorgfältig ausgesuchter Kinder- und Jugendliteratur. Sie sind unterteilt in Bücher für die Unterstufen, die Mittelstufe und die Sekundarstufe.
- Ab der 1. Klasse können die Lehrpersonen mit ihren Klassen regelmässig die Schulbibliothek besuchen.
- Die Kinder dürfen Literatur ausleihen.
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- Der Sporttag findet einmal im Schuljahr statt. Er findet während der Unterrichtszeit statt.
- Sportturniere werden von der Kassen-Lehrperson ausgeschrieben. Sie finden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit statt.
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- Elternabende finden im Schulhaus bzw. in der Klasse statt.
- Anfangs Jahr werden die Eltern zu einem Informationsabend zur Zuteilung in den Kindergarten und die 1. Klasse eingeladen.
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- Einmal in der Mittelstufe können die Lehrpersonen mit ihrer Klasse ein Lager durchführen.
- Das Lager findet an einem geeigneten Ort in der Schweiz statt.
- Die Schule bezahlt Reise, Unterkunft und Exkursionen.
- Die Eltern zahlen einen Verpflegungsbeitrag von 22 Franken pro Tag.
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Zweck der Hausaufgaben:
- Hausaufgaben ergänzen den Unterricht.
- Das Kind gewinnt Vertrauen in sein Können.
- Das Kind lernt selbstständig zu arbeiten.
- Das Kind lernt seine Zeit einzuteilen.
Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten mit den Hausaufgaben hat oder darunter leidet. sprechen Sie mit der Lehrperson.
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- Den Schülerinnen und Schülern stehen pro Schuljahr 2 Joker-Tage zur Verfügung. Nicht verwendete Joker-Tage verfallen.
- An einem Joker-Tag muss das Kind nicht in den Unterricht. Es muss kein Grund angegeben werden.
- Jeder verwendete Joker-Tag gilt als ganzer Tag:
- Auch wenn der Unterricht an diesem Tag nur an einem halben Tag stattfindet.
- Auch wenn das Kind nur einen halben Tag fehlt.
- Bei besonderen Schulanlässen können Joker-Tage verweigert werden. Zum Beispiel:
- Besuchstage
- Sporttage
- Projekttage
- Projektwochen
- Klassenlager
- Am 1. Schultag nach den Sommerferien darf kein Joker-Tag bezogen werden.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen den verpassten Schulstoff inklusive die allgemein aufgetragenen Hausaufgaben aufholen.
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- Während einer Projektwoche beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit einem Thema.
- Die Kinder können Kontakte zu Kindern in anderen Klassen und Primarstufen knüpfen.
- Projektwochen können innerhalb einer Klasse oder innerhalb des ganzen Schulhauses stattfinden.
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- In der Unterstufe findet der Unterricht am Vormittag in Blockzeiten statt:
- vormittags: 08:20 - 12:00 Uhr
- Der Unterricht am Nachmittag findet 2 bis 3 Mal statt.
- Eltern können ihr Kind bei allfälligen Freistunden am Vormittag für die Blockzeiten-Betreuung anmelden.
- Die Blockzeiten-Betreuung ist kostenlos.
Anmeldeformular Blockzeiten-Betreuung
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- Eine Promotion ist der Übertritt in die nächste Klasse.
- Gemeinsam entscheiden die Schulleitung, die Lehrperson und die Eltern, ob das Kind den Schritt in die nächste Klasse oder in die nächste Stufe macht.
- Die Entscheide werden bis Ende April getroffen.
- Wenn sich die Eltern und die Schule nicht einig werden, entscheidet die Schulpflege.
Eine Klasse wiederholen
- Wenn ein Kind dem Unterricht nicht folgen kann, kann es die Klasse wiederholen.
- Die gleiche Klasse kann höchsten einmal wiederholt werden.
- Die 6. Klasse der Primarstufe kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen.
Provisorische Promovierung
- Ein Kind kann provisorisch promoviert werden, wenn nicht sicher ist,
- ob ein Kind dem Unterricht folgen können wird.
- ob das Kind mit sonderpädagogischen Massnahmen genügend unterstützt werden kann.
- Dabei wird eine angemessene Bewährungszeit festgelegt.
Eine Klasse überspringen
Ist es auf Grund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen überspringen.
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- Während der Pausen gibt es eine Aufsicht.
- Die Lehrpersonen nehmen an themenbezogenen Fortbildungen teil.
- Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wird gefördert.
- Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen sollen die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern gestärkt werden.
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- Die Schule findet grundsätzlich immer statt.
- Bei vorhersehbarer Abwesenheit der Lehrperson unterrichtet eine Stellvertretung die Klasse.
- Bei unvorhersehbaren Abwesenheiten gibt es ein Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler.
- An Team-Tagen findet kein Unterricht statt. Diese Tage werden lange im Voraus bekannt gegeben.
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- Stellen Sie ein schriftliches Gesuch an die Lehrperson Ihres Kindes.
- Das Gesuch müssen Sie mindesten eine Schulwoche vor der Absenz einreichen.
- Ihr Kind muss den Schulstoff und die Hausaufgaben nacharbeiten. Informieren Sie sich dazu bei der Lehrperson.
Absenzen-Gesuch: Hohe religiöse Feiertage
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Reichen Sie ein Dispensationsgesuch ein.
Weniger als 2 Wochen
- Die Schulleitung bewilligt Gesuche um Abwesenheiten und Urlaube von einer Dauer bis zwei Wochen.
- Das Gesuch muss mindesten einen Monat vor der Abwesenheit an die Schulleitung geschickt werden.
Mehr als 2 Wochen
- Abwesenheiten, die länger als 2 Wochen dauern, werden von der Geschäftsleitung der Primarschule bewilligt.
- Das Gesuch muss mindesten einen Monat vor der Abwesenheit an die Schulverwaltung geschickt werden.
Dispensationsgesuch
Reglement über Absenzen und Dispensationen
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- Die Lehrpersonen sind bei vielen Anlässen auf die Mitarbeit von Eltern angewiesen. Zum Beispiel bei:
- Sportanlässen
- Transporten
- Exkursionen
- Klassenlagern
- Die Elternmitwirkung ist in allen Schulhäusern organisiert.
- Interessierte Eltern melden sich bei der Schulleitung.
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- Die Kindergarten-Stufe dauert in der Regel zwei Jahre.
- Je nach intellektueller und persönlicher Entwicklung des Kindes kann die Kindergarten-Stufe um 1 Jahr verkürzt oder verlängert werden.
- Kinder, die vor dem 31. Juli 4 Jahre alt werden, treten im August in den Kindergarten ein.
- Die Eltern erhalten bis Ende Dezember des Vorjahres Informationen und ein Anmeldeformular.
Merkblatt zum Kindergarten-Eintritt
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Die Telefonnummern der Schulhäuser lauten:
- Allmend: 044 863 16 60
- Hohfuri: 044 863 16 00
- Lindenhof: 044 863 16 40
- Schwerzgrueb: 044 863 16 20
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Es wird eine Gesamtbeurteilung vorgenommen. Dabei werden folgende Bereiche berücksichtigt:
- das Lernverhalten des Kindes
- den Stand des Kindes zu den Lernzielen
- das Arbeits- und Sozialverhalten
- eventuelle Fremdsprachigkeit
Die Beurteilung soll:
- das Lernen unterstützen
- das Selbstvertrauen des Kindes stärken
Ende Januar und am Ende des Schuljahrs werden Zeugnisse ausgestellt. Die einzelnen Zeugnisblätter werden in einer Zeugnismappe gesammelt.
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