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Unentgeltliche Rechtsauskunft

Jede Person erhält durch die unentgeltliche Rechtsberatung Zürich Unterland mündliche Auskünfte in allen Rechtsfragen.  Preis Die erste Beratung ist kostenlos. Termine Uhr…

Jede Person erhält durch die unentgeltliche Rechtsberatung Zürich Unterland mündliche Auskünfte in allen Rechtsfragen. 

Preis

Die erste Beratung ist kostenlos.

Termine

  • Uhrzeit: 17:00 - 19:00 Uhr
  • Ort: Stadthaus, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach

An nachfolgenden Terminen finden die Sprech-Stunden statt: 

  • 4. Dezember 2025
  • 18. Dezember 2025
  • 8. Januar 2026
  • 22. Januar 2026
  • 5. Februar 2026
  • 26. Februar 2026
  • 12. März 2026
  • 26. März 2026
  • 9. April 2026
  • 7. Mai 2026
  • 21. Mai 2026
  • 4. Juni 2026
  • 18. Juni 2026
  • 2. Juli 2026
  • 20. August 2026
  • 3. September 2026
  • 17. September 2026
  • 1. Oktober 2026
  • 22. Oktober 2026
  • 5. November 2026
  • 19. November 2026
  • 3. Dezember 2026
  • 17. Dezember 2026

Anmeldung und Termin-Reservation

Sie müssen sich nicht anmelden. Es können im Voraus keine Termine reserviert werden. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. 

Die Anzahl Sprechstunden sind begrenzt. Ab 16:00 Uhr gibt es im Foyer des Stadthauses ein Anmelde- und Warte-Bereich.

 

Notunterkunft

Sind Sie in einer Notlage und brauchen dringend eine Unterkunft?  Die Stadt Bülach bietet Menschen in einer Notsituation Unterkünfte als Übergangslösung an.  Wenn Sie einen Beistan…

Sind Sie in einer Notlage und brauchen dringend eine Unterkunft? 

Die Stadt Bülach bietet Menschen in einer Notsituation Unterkünfte als Übergangslösung an. 

Wenn Sie einen Beistand oder eine Beiständin haben, wenden Sie sich an diese Person und schildern Sie Ihre Notlage. 

Wenn sie keinen Beistand oder keine Beiständin haben, wenden Sie sich an die Sozialberatung und schildern Sie Ihre Notlage.

Schlichtungsverfahren

Zuständigkeiten Forderungsklagen / Konsumenten-Streitigkeiten …

Zuständigkeiten

Streitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen (zum Beispiel Kaufvertrag, Werkvertrag oder Auftrag)

Schlichtungsgesuch / Zivilklage

Streitigkeiten aus arbeitsrechtlichen Verhältnissen (zum Beispiel betreffend Lohn, Überzeit, Kündigung oder Arbeitszeugnis)

Schlichtungsgesuch für arbeitsrechtliche Streitigkeit

Streitigkeiten betreffend Erbrecht (zum Beispiel Testamentsanfechtung, Erbteilungs-Klagen)

Schlichtungsgesuch / Zivilklage

Streitigkeiten unter Nachbarinnen und Nachbarn (zum Beispiel Lärm oder Bäume)

Schlichtungsgesuch / Zivilklage

Streitigkeiten darüber, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder eine Forderung besteht oder nicht 

Schlichtungsgesuch / Zivilklage

Anwesenheit

Persönliches Erscheinen

Bei einer Schlichtungs-Verhandlung müssen die betreffenden Parteien persönlich anwesend sein. Eine Begleitung ist erlaubt von:

  •  einer Rechtsbeiständin oder einem Rechtsbeistand
  •  einer Vertrauensperson

Vertretung

Sich vertreten lassen kann:

  • wer ausserhalb des Kantons Zürich oder im Ausland wohnt
  • wer krank ist oder altersbedingt nicht kommen kann
  • Arbeitgebende und Versichernde: Sie können in Streitigkeiten nach Artikel 243 ZPO eine angestellte Person oder die Liegenschafts-Verwaltung schicken. Die Vertretung muss zum Abschluss eines Vergleichs schriftlich ermächtigt sein.

Vor der Verhandlung muss eine Vollmacht eingereicht werden (Formular Vollmacht). Die Gegenpartei muss über die Vertretung informiert werden. 

Nicht Erscheinen

Wenn die klagende Partei nicht zur Schlichtungsverhandlung erscheint, schreibt die Friedensrichterin das Verfahren als gegenstandslos ab. 

Wenn die beklagte Partei nicht zur Schlichtung kommt, gibt es keine Einigung.

Ergebnis des Schlichtungsverfahrens

Einigkeit

Wenn sich die Parteien während des Schlichtungsverfahrens einigen, kann das Verfahren aus folgenden Gründen abgeschrieben werden: 

  • Klage-Rückzug
  • Klage-Anerkennung
  • Vergleich

Uneinigkeit

Wenn sich die Parteien während des Schlichtungsverfahrens nicht einigen können, stellt die Friedensrichterin der klagenden Partei eine Klagebewilligung für das zuständige Bezirksgericht aus. 

Wenn es um Streitigkeiten bis zu einem Wert von 2000 Franken geht, kann die Friedensrichterin auf Antrag der klagenden Partei ein Urteil fällen.

Wenn es um Streitigkeiten bis zu einem Wert von 10000 Franken geht, kann die Friedensrichterin den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten.

Gebühren

Gesetzliche Grundlage: Gebührenverordnung des Obergerichts (GebV OG)

  • Auskünfte: kostenlos
  • Nicht vermögensrechtliche Verfahren: CHF 100.- bis CHF 850.-
  • Vermögensrechtliche Verfahren: CHF 65.- bis 1240.-

Für die mutmasslichen Gebühren kann von der klagenden Partei ein Vorschuss verlangt werden.

Wenn die Friedensrichterin die Streitigkeit entscheidet oder den Partien einen Urteilsvorschlag macht, kann sie die Gebühr bis um die Hälfte erhöhen.

Weitere Informationen

Beratungsstellen für Rechtsauskünfte

Weitere Anlaufstellen

Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege

Schreibdienst

Freiwillige des Gemeinnützigen Frauenvereins unterstützen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bülach. bei Ihrer Korrespondenz in deutscher Sprache. beim Umgang mit Behörden. …

Freiwillige des Gemeinnützigen Frauenvereins unterstützen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bülach.

  • bei Ihrer Korrespondenz in deutscher Sprache.
  • beim Umgang mit Behörden.
  • beim Schreiben eines Briefes.
  • beim Ausfüllen eines Formulars.
  • bei Bewerbungen und Lebensläufen.
  • wenn sie einen Text nicht verstehen.

Öffnungszeiten

Montag, 17.00-19.00 Uhr

Ort

Lindenhofstr. 3, 1. Stock, 8180 Bülach (Gebäude Reissverschluss)

Anmeldung und Kosten

Sie müssen sich nicht anmelden. Der Schreibdienst ist kostenlos.

Nicht im Angebot

Folgende Dienstleistungen übernehmen wir nicht:

  • Aufgaben, die sozialarbeiterisches, juristisches oder anderes Fachwissen erfordern
  • Übersetzungen
  • Steuererklärungen
  • Anträge wirtschaftliche Sozialhilfe, Einsprachen gegen soziale Dienste und das Einbürgerungs-Amt
 

Ärztlicher Notfalldienst

Gratis-Telefonnummer für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bülach 0800 33 66 55 Beratung und Unterstützung in medizinischen Notfällen bei der Suche nach ärztlichen, za…

Gratis-Telefonnummer für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bülach

0800 33 66 55

Beratung und Unterstützung

  • in medizinischen Notfällen
  • bei der Suche nach ärztlichen, zahnärztlichen und pharamazeutischen Dienstleister
  • Vermittlung an die Spitex und Spitäler