Neue Sperrgutmarken ab dem zweiten Halbjahr 2026
Die Sperrgutmarken berechtigen zur Entsorgung von Sperrgut. Die kleine Sperrgutmarke bis zu einem Gewicht von 5 kg und die grosse Sperrgutmarke bis zu 20 kg. Wie gewohnt können mehrere Marken kumuliert verwendet werden, um auch grössere oder schwerere Gegenstände entsprechend korrekt zu entsorgen.
Wichtige Hinweise:
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Mit Sperrgutmarken dürfen ausschliesslich brennbare Gegenstände entsorgt werden.
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Nicht brennbare Bestandteile (z. B. Metall, Glas, Spiegel oder mineralische Teile) müssen vorgängig entfernt und separat entsorgt werden.
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Pro Sperrgut-Stück gilt eine Höchstlänge von 2m und ein Höchstgewicht von 20 kg
Bezugsstellen
Die Sperrgutmarken sind erhältlich bei:
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dem Stadtbüro, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach (die kleinen Marken sind einzeln erhältlich)
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der Post (kleine Marken nur im Bogen à 10 Stk.)
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Online unter buelach.ch
Die Stadt Bülach bedankt sich für die Mithilfe bei der ordnungsgemässen Entsorgung von Sperrgut. Nur so bleibt Bülach sauber und lebenswert.
Alles rund ums Thema Abfall und entsorgen auf der Website der Stadt Bülach: https://www.buelach.ch/entsorgung-versorgung/69790
Philipp Suter
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 20
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