Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Parlamentarischer Vorstoss betreffend Kosten Asylwesen
Der Stadtrat hat die Anfrage von Parlamentarierin Romaine Rogenmoser und mitunterzeichnenden Parlamentsmitgliedern betreffend «Asylwesen: Kosten 2020 – 2024» der Abteilung Soziales und Gesundheit zur Beantwortung überwiesen.
Die Frist zur Beantwortung läuft am 8. Februar 2026 ab. Die Anfrage steht auf buelach.ch zur Verfügung.
Angepasstes Reglement über die Gebühren der Stadt Bülach
Der Stadtrat hat das angepasste Reglement über die Gebühren der Stadt Bülach genehmigt. Das Reglement wird im Digitalen Amtsblatt Schweiz publiziert.
Das angepasste Reglement über die Gebühren der Stadt Bülach tritt am 1. Januar 206 in Kraft. Bei der Überprüfung der Gebühren sind folgende Kriterien berücksichtigt worden: Datum der letzten Anpassung, Teuerung seit der letzten Anpassung, Quervergleich mit anderen Gemeinden, Verhältnismässigkeit.
Das Überprüfen der Gebühren ist eine der Massnahmen zur Verbesserung des Finanzhaushalts, die der Stadtrat im Rahmen des Budgets 2025 beschlossen hat.
Aufsichtsrechtliche Prüfungen
Kantonale Aufsichtsstellen haben die Arbeit des Betreibungs- und Stadtammannamts sowie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord geprüft. Beide Prüfungen sind gut ausgefallen.
Der Stadtrat dankt den Mitarbeitenden des Betreibungs- und Stadtammannamts sowie der KESB für die gute Arbeit.
Stromanschlüsse Altstadt: Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung über den Umbau und die Ergänzung der Stromanschlüsse in der Altstadt schliesst mit Kosten von 186 000 Franken ab. Der bewilligte Kredit wird damit um 13 000 Franken unterschritten.
Die Minderkosten sind im Wesentlichen auf geringere Kosten bei den Elektro-Installationen zurückzuführen.
Angepasste Richtlinien Flüchtlings- und Asylkoordination
Die Hausordnung für das Asylzentrum Müliweg und weitere Unterkünfte der Flüchtlings- und Asylkoordination sowie die Unterstützungsrichtlinien für asylfürsorgebeziehende Personen sind aktualisiert. Der Stadtrat hat beide Richtlinien genehmigt.
In der aktualisierten Hausordnung sind einige Punkte der bestehenden Hausordnung ergänzt und präzisiert. Sie tritt per sofort in Kraft. Ab 1. Dezember 2025 gelten die aktualisierten Unterstützungsrichtlinien. Sie sind ergänzende Richtlinien für die Ausgestaltung der Asylfürsorgeleistungen der Stadt Bülach. Denn die übergeordneten Bestimmungen in der Asylfürsorge regeln Grundsätzliches, lassen den Gemeinden aber in vielen Bereichen einen grossen Ermessensspielraum. Die aktualisierten Richtlinien schaffen Sicherheit, Klarheit und Orientierung für alle.
Philipp Suter
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 20
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