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Geschäftsart
Anfrage
Status
In Bearbeitung
Datum
3. November 2025
Verfasser/Beteiligte
Rogenmoser Romaine (Erstunterzeichner/-in), Bliggenstorfer Bruno (Mitunterzeichner/-in), Grässli Erik (Mitunterzeichner/-in), Hartmann Laura (Mitunterzeichner/-in), Obermayer Thomas (Mitunterzeichner/-in), Pecorelli Alessandro (Mitunterzeichner/-in), Studiger Lukas (Mitunterzeichner/-in), Zimmerli Sven (Mitunterzeichner/-in)
Beschreibung

Das Asylwesen ist grundsätzlich eine Bundesaufgabe. Die Schweiz weist – insbesondere im Verhältnis zur Fläche unseres Landes und zur Bevölkerungszahl - im Vergleich zu den Europäischen Ländern eine sehr hohe Anzahl Flüchtlinge auf. Ebenfalls weist die Schweiz im internationalen Vergleich zu wenig Asylgesuche ab. Bei Asylgesuchen aus der Türkei werden vom Bund gemäss Statistik gerade mal 8% abgelehnt. In Deutschland und in Frankreich liegt hingegen die Abweisungsquote bei 83% - also 10 mal höher. Verantwortlich für diese Zustände ist grundsätzlich der für das Departement zuständige Bundesrat (Beat Jans, SP), welcher die Asylproblematik einfach auf die Gemeinden abschiebt, mit entsprechend steigenden Kosten.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Wie hat sich der Bruttoaufwand des Asylwesens in der Stadt Bülach - also ohne Entschädigung des Bundes und unabhängig vom Asylstatus - über die letzten 4 Jahre (2020-2024) entwickelt? Listen Sie dazu die jährlichen Beträge und die prozentuale Steigerung gegenüber dem Jahr 2020 auf.


2. In welchen weiteren Sachbereichen wie Bildung (DaZ, Heilpädagogik, Schulheime), Sicherheit (Polizei, Zivilschutz, Feuerwehr), Soziales oder Gesundheit (Pflege-, Krankenkassenkosten, Betreuung, Sozialversicherungen, Beschäftigungsprogramme, Therapien, ) fallen weitere direkte oder indirekte Kosten des Asylwesens an?


3. Werden in diesen Sachbereichen die Kosten separat je nach Aufenthaltsstatus erhoben? Wenn ja, wie hoch waren die Beträge für alle Asylsuchenden in den jeweiligen Sachbereichen über die letzten vier Jahre? Wenn nein, ist eine prozentuale Schätzung oder Annahme möglich? Eingang: 03.11.2025

4. Die Bundesbeiträge für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen laufen in der Regel nach 5 bzw. 7 Jahren aus. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Gemeinde in den kommenden 5 Jahren aufgrund der wegfallenden Bundesbeiträgen?

5. Wie verhält sich der Stadtrat angesichts der Herausforderungen gegenüber Bund und Kanton, welche das Problem einfach an die Gemeinden abschieben?

6. Begrüsst der Stadtrat eine Obergrenze der Aufnahmequote von Asylanten von 1%, bzw. wo liegt die Kapazitätsgrenze bei der Aufnahmequote von Asylanten in unserer Gemeinde?

Name
Anfrage_Rogenmoser Asylzahlen (PDF, 109.87 kB) Download 0 Anfrage_Rogenmoser Asylzahlen