Meldeverfahren
Im Meldeverfahren müssen Bau-Vorhaben der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Das Meldeverfahren gilt für viele Typen von Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen und E-Ladestationen (§ 2 a. BVV).
Alle Informationen zum Meldeverfahren finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.