Temporäre Verkehrsanordnung / Sperrung Marktgasse (Kopfgasse – Rathausgasse) und Teile der Rössli-/ Ober-/ und Hintergasse, anlässlich der Zielankunft "swiss500miles", So. 15. Juni 2025, ca. 08.00 - ca. 16.00 Uhr
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001
Sperrung/Parkverbot:
8180 Bülach, Marktgasse (Kopfgasse – Rathausgasse) und Teile der Rössli-/ Ober-/ und Hintergasse
Sonntag, 15. Juni 2025, ca. 08.00 – ca. 16.00 Uhr
Temporäre Verkehrsanordnung
Infolge der Zielankunft «swiss500miles» wird die Marktgasse (Kopfgasse – Rathausgasse) und Teile der Rössli-/ Ober-/ und Hintergasse am So. 15. Juli 2025 von ca. 08.00 – ca. 16.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Das Parkieren auf den gebührenpflichtigen Parkfeldern im Veranstaltungsareal ist verboten.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse der Durchführung der Veranstaltung.
Publikationsdatum, 21. Mai 2025
Kontaktstelle
Stadtpolizei Bülach, Allmendstrasse 4a, 8180 Bülach, Tel. +41 44 863 13 00, E-Mail
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2025-023 Plan, Temporäre Verkehrsanordung Sperrung Marktgasse, swiss 500 miles (PDF, 119.35 kB) | Download | 0 | 2025-023 Plan, Temporäre Verkehrsanordung Sperrung Marktgasse, swiss 500 miles |