Temporäre Verkehrsanordnung / Sperrung Hintergasse, zwischen Brunngasse und Kappelergasse, anlässlich des Städtlikonzertes des "Spiel Alte Garde" am Di. 15. Juli 2025, 17.30 - 22.00 Uhr

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14. Mai 2025
Temporäre Verkehrsanordnung während einer Veranstaltung
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationverordnung vom 21. November 2001
Sperrung der Hintergasse, zwischen Brunn- und Kappelergasse, Di. 15. Juli 2025, 17.30 – 22.00 Uhr

Temporäre Verkehrsanordnung

Am Di. 15. Juli 2025, 17.30 – 22.00 Uhr findet an der Hintergasse beim Wettihof das Städtlikonzert des «Spiel Alte Garde» statt. Die Hintergasse wird zwischen Einmündung Brunn-/Hintergasse und der Kapplergasse für den Fahrzeugverkehr gesperrt (Fahrverbot in beiden Richtungen).

Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.

Publikationsdatum, 14. Mai 2025

Kontaktstelle

Stadtpolizei Bülach, Allmendstrasse 4a, 8180 Bülach, Tel. +41 44 863 13 00, E-Mail

 

 

 

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2025-088 Plan Signalisation Spiel Alte Garde (PDF, 92.56 kB) Download 0 2025-088 Plan Signalisation Spiel Alte Garde