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Temporäre Verkehrsanordnung/Sperrung am Samstag, 12. Juli 2025, 4. Strassenfestival «Schuemacherstrasse» (Aktion der Stadt Bülach)
4. Strassenfest «Schuemacherstrasse» (Aktion der Stadt Bülach)
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001.
Strassensperrung «Schuemacherstrasse» (Fahrverbot), Sa. 12. Juli 2025, 12.00 – ca. 00.00 Uhr
Temporäre Verkehrsanordnung
Am Samstag, 12. Juli 2025, von 12.00 – 00.00 Uhr findet in der «Schuemacherstrasse» ein Strassenfest statt. Die Strasse wird zwischen der Kreuzung Buchenweg/Schuemacherstrasse und der Hausnummer 22 für den Anlass gesperrt.
Die temporäre Verkehrsanordnung gilt sinngemäss für eine allfällige Verschiebung auf Sonntag, 13. Juli 2025.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.
Publikationsdatum, 8. April 2025
Kontaktstelle
Stadtpolizei Bülach, Allmendstrasse 4a, 8180 Bülach
Tel. +41 44 863 13 00, E-Mail
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2025-008 Plan Strassenfest Schuemacherstrasse (PDF, 302.98 kB) | Download | 0 | 2025-008 Plan Strassenfest Schuemacherstrasse |