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Temporäre Verkehrsanordnung/Sperrung am Samstag, 6. September 2025, 4. Strassenfestival «Am Fasnachtsbuck» (Aktion der Stadt Bülach)
4. Strassenfest «Am Fasnachtsbuck» (Aktion der Stadt Bülach)
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationverordnung vom 21. November 2001.
Strassensperrung «Am Fasnachtsbuck» (Fahrverbot), Samstag, 6. September 2025, 16.00 – ca. 24.00 Uhr
Temporäre Verkehrsanordnung
Am Samstag, 6. September 2025, von 16.00 – 00.00 Uhr findet «Am Fasnachtsbuck» ein Strassenfest statt. Die Strasse wird zwischen der Liegenschaft Nr. 26 und dem Wendeplatz für den Anlass gesperrt. Die temporäre Verkehrsanordnung gilt sinngemäss für eine allfällige Verschiebung auf Sonntag, 7. September 2025.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.
Publikationsdatum, 21. März 2025
Kontaktstelle
Stadtpolizei Bülach, Allmendstrasse 4a, 8180 Bülach
Tel. +41 44 863 13 00, E-Mail
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2025-005 Plan Strassenfest Am Fasnachtsbuck, S. Fassbender (PDF, 302.03 kB) | Download | 0 | 2025-005 Plan Strassenfest Am Fasnachtsbuck, S. Fassbender |