Temporäre Verkehrsanordnung/Sperrung am 23. August 2025, 4. Strassenfestival Lärchen-/Tannenstrasse (Aktion der Stadt Bülach)

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14. März 2025
Temporäre Verkehrsanordnung Nr. 2025-003
4. Strassenfestival Lärchen-/Tannenstrasse (Aktion der Stadt Bülach)
In Anwendung von § 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001.
Strassensperrung, Sa. 23. August 2025, 12.00 - 00.00 Uhr 

Am Sa. 23. August 2025, 12.00 – 00.00 Uhr findet im Bereich Lärchen-/Tannenstrasse ein Strassenfest statt. Die beiden Strassen werden zwischen der Liegenschaft Tannenstrasse 7 und der Solistrasse für den Fahrverkehr gesperrt. Das Parkieren auf den Parkfeldern (max. 6h, mit Parkscheibe) im Veranstaltungsareal ist verboten.

Die temporäre Verkehrsanordnung gilt sinngemäss für eine allfällige Verschiebung auf Fr. 22. August 2025 oder So. 24. August 2025.

Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim zuständigen Ressortvorsteher der Stadt Bülach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Für allfällige Einsprachen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere zwingende Gründe sind die Verkehrssicherheit, die Minderung der Unfallgefahr mit Personenschaden und/oder Sachschaden und das allgemeine öffentliche Interesse.

Publikationsdatum, 14. März 2025

Kontakt

Stadtpolizei Bülach, Allmendstrasse 4a, 8180 Bülach

Tel. 044 863 13 00, E-Mail

Name
2025-040 Plan Strassenfest Lärchenstrasse (PDF, 270.56 kB) Download 0 2025-040 Plan Strassenfest Lärchenstrasse