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Areal-Entwicklung Herti
Der öffentliche Gestaltungsplan Herti legt fest, wie das Herti-Areal in Zukunft bebaut werden darf. Das Areal am Bahnhof Bülach soll attraktiver und belebter werden.
Wer auf dem Areal bauen wird, ist noch offen. Es liegt aber im öffentlichen Interesse, dass mit dem Areal Herti eine städtebaulich gute Verbindung zwischen dem verschiedenen Räumen südlich des Bahnhofs entsteht.
Bisherige Schritte
- 2015: öffentlicher Gestaltungsplan Bülach Nord
- 2016: Studienauftrag zu den städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Areal
- 2023: Vorprüfung durch den Kanton, öffentliche Auflage und Anhörung zu Gestaltungsplan Herti
- Januar 2024: Der Stadtrat beschliess den öffentlichen Gestaltungsplan Herti und beantragt dem Stadtparlament den Gestaltungsplan festzusetzen.
- Februar 2025: Das Stadtparlament stimmt dem Antrag des Stadtrats zu und beschliesst die Festsetzung mit 15 Ja- bei 10 Nein-Stimmen.
Aktueller Stand
- Gegen den Beschluss des Stadtparlaments haben neun Mitglieder des Stadtparlaments das Parlamentsreferendum ergriffen.
- Zum Beschluss des Stadtparlaments betreffend Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Herti findet deshalb eine Urnenabstimmung statt.
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