Erwachsenenschutz
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird aktiv, wenn eine erwachsene Person Hilfe braucht. Die KESB muss die erwachsene Person von Gesetzes wegen unterstützen und helfen oder mit konkreten Schutzmassnahmen eingreifen.
Informationen zum Erwachsenen-SchutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Eigene Vorsorge
Solange eine eigene Vorsorge geregelt ist, unternimmt die KESB nichts.
- Vertretung durch AngehörigeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Vorsorgeauftrag / PatientenverfügungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
KESB-Massnahmen
Wenn Erwachsene die eigene Vorsorge nicht geregelt haben und kein soziales Umfeld haben, braucht es die Unterstützung der KESB.
Weitere Informationen zu den KESB-MassnahmenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gefährdungsmeldung
Eine Gefährdungsmeldung bei der KESB macht niemand leichtfertig. Sie ist angezeigt, wenn bei einem Erwachsenen Zeichen der Verwahrlosung oder Hilfsbedürftigkeit entdeckt werden.
Machen Sie eine Gefährdungsmeldung mit dem Formular Meldung Erwachsene (siehe Dokumente).
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Formular Meldung Erwachsene (PDF, 745 kB) | Download | 0 | Formular Meldung Erwachsene |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kindes- & Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bülach Nord | 044 863 15 10 | kesb-nord@buelach.ch |