Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Rechnung 2025: Hochrechnung per 31. August
Die Hochrechnung der Erfolgsrechnung 2025 per 31. August 2025 prognostiziert einen Ertragsüberschuss von 7,8 Millionen Franken (Budget 2025: Ertragsüberschuss von 1,6 Mio. Franken).
Bei den Investitionen im Verwaltungsvermögen wird ein Ausführungsgrad von 72 Prozent prognostiziert. Der Stadtrat hat die Hochrechnung zur Kenntnis genommen. Unvorhergesehene Ereignisse in diesem Jahr können die Rechnung beeinflussen.
Revision Geldverkehr
Die externe Revisionsgesellschaft hat den Geldverkehr revidiert. Der Revisionsbericht ist gut ausgefallen; er enthält keine Hinweise und Empfehlungen.
Der Stadtrat hat den Revisionsbericht zur Kenntnis genommen. Er dankt dem Team Finanzen für die sorgfältige Arbeit.
Kreditgenehmigungen und Kreditabrechnung
Der Stadtrat hat folgende Kredite genehmigt:
- Behebung Wasserschaden: 24 000 Franken für die Behebung eines Wasserschadens in der Rössligasse 7. Die Arbeiten werden dieses Jahr ausgeführt.
- E-Nutzfahrzeug für die Stadtreinigung: 58 000 Franken für den Kauf eines E-Nutzfahrzeugs bei der Egli Landmaschinen AG, Oberglatt ZH.
Zudem hat der Stadtrat die Abrechnung über die externe Überprüfung der Stadtverwaltung durch die BDO AG, Zürich, genehmigt. Sie schliesst mit Kosten von 113 000 Franken ab. Der bewilligte Kredit wird damit um 7000 Franken unterschritten.
Zweckverband Grundwassergewinnung Stadtforen: Budget 2026
Der Stadtrat hat das Budget 2026 des Zweckverbands Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS) genehmigt.
In der Erfolgsrechnung ist ein Aufwand von 616 000 Franken vorgesehen. Der Kostenanteil zulasten der Stadt Bülach beträgt 286 000 Franken.
Stadthalle, Motoren-Hochzüge: Arbeitsvergabe
Der Stadtrat hat im Zusammenhang mit dem Ersatz der Motoren-Hochzugsanlage die Wyss Bühnenbau AG, Näfels GL, beauftragt, die Maschinenzüge zu ersetzen.
Die Arbeit wird zum Preis von 361 000 Franken vergeben. Am 12. Februar 2025 hat der Stadtrat für den Ersatz der Motoren-Hochzugsanlage einen Kredit von 556 000 Franken bewilligt.
Teilrevision der Entschädigungsverordnung (EVO)
Antrag und Weisung an das Stadtparlament
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, die teilrevidierte Entschädigungsverordnung (EVO) zu genehmigen. Antrag und Weisung an das Stadtparlament steht unter www.buelach.ch/stadtparlament zur Verfügung.
Die EVO regelt die Entschädigungen, Zulagen, Spesenvergütungen, Sitzungsgelder sowie den Versicherungsschutz der Behörden, Kommissionen und nebenamtlichen Funktionärinnen und Funktionäre. Der Stadtrat hat die EVO im Hinblick auf die Legislatur 2026-2030 überprüft und sieht folgende Anpassungen vor:
- Stadtrat: Die Mitglieder des Stadtrats sollen aufgrund der immer komplexer werdenden Aufgaben und des grösseren Zeitaufwands mit einem höheren Fixum entschädigt werden. Die Entschädigungen aus den Delegationsämtern sollen nicht mehr in die Stadtkasse fliessen.
- Sozialbehörde: Die jährliche Pauschalentschädigung soll herabgesetzt werden, da sich der Aufwand für die Mitglieder in den letzten Jahren stark reduziert hat.
- Kommission für Stadtgestaltung und Kommission für Grundsteuern: Die Entschädigungen der beiden Kommissionen sollen angeglichen werden.
- Wahlbüro: Die Entschädigung für Mitglieder des Wahlbüros soll erhöht werden, da die Entschädigung in Bülach aktuell deutlich unter dem Durchschnitt anderer Gemeinden im Bezirk liegt.
Zudem empfiehlt der Stadtrat dem Stadtparlament, auch die eigenen Entschädigungen zu überprüfen.
Marcel Peter
Stadtschreiber a. i.
Tel. 044 863 11 20
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