Stadtplanung
Der Bereich Stadtplanung ist verantwortlich für die Erarbeitung der raumplanerischen Grundlagen, Strategien und Konzepte für eine nachhaltige räumliche Stadtentwicklung. Schwerpunkte sind die Areal-, Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie die Verkehrsplanung mit der strategischen Abstimmung der verschiedenen Verkehrsträger.
Der Bereich steht in enger Koordination mit der Stadtentwicklung, die den Schwerpunkt bei sozialräumlichen Aspekten der Entwicklung von Bülach hat sowie dem Bereich Mobilität und Energie, der die städtische Verkehrsplanung verantwortet.
Aktualisierung Bevölkerungsprognose
Langfristige Prognose für Bülach im Jahr 2040
Arealentwicklung Herti
Ein neuer Stadtteil direkt beim Bahnhof entwickelt sich.
Arealentwicklung Sonnenhof
Das Schlüsselareal zwischen Altstadt und Bahnhof wird aufgewertet.
E-Mitwirkung
Plattform für digitale Mitwirkung und E-Vernehmlassung
Gebietsentwicklung Jakobstal
Ein neues regionales Arbeitsplatzgebiet.
Gebietsentwicklung Mettmenriet
Die Zukunft der bisher unbebauten Landreserve wird geklärt.
Gewässerraumfestlegung der öffentlichen kommunalen Gewässer
Schutz der Uferbereiche vor stärkerem Verbauen
Kantonaler Gewässerraum Glatt
Kanton verfügt über Gewässerraum der Glatt
Kommunaler Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen
Festlegung Höhe des Mehrwertausgleichs und Freifläche
Kommunaler Teilrichtplan Siedlung
Angestrebte Nutzungsdichte und Handlungsräume
Neubau Bushof Mitte
Ein neuer Bushof gemäss den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes
Ortsplanung Höri
Bereich Raum- / Verkehrsplanung
Revision Nutzungsplanung "Gewässerabstandslinie Rietbach"
Übersichtliche Gesamtsituation
Revision Nutzungsplanung "Grampen"
Die Suche nach Lösungen im überbauten Gebiet.
Der Bereich leistet zudem fachkompetente Beratung verschiedener Anspruchsgruppen und führt oder begleitet Planungs- und Varianzverfahren und deren planungsrechtliche Umsetzung unter Berücksichtigung von geeigneten Partizipationsprozessen.
Richt- und Nutzungsplanung
Die Richt- und Nutzungsplanung bildet die Grundlage für alle Planungs- und Bauvorhaben der Stadt Bülach. Während die Richtplanung die strategischen Vorgaben für die Behörden darstellt, ist die Nutzungsplanung verbindlich für die Bevölkerung.
In der Bau- und Zonenordnung ist festgelegt, wo wie viel und in welcher Art gebaut werden darf. Für besondere Areal können vertiefende Bestimmungen festgelegt werden. Mittels den so genannten Gestaltungsplänen sind auf Arealen Abweichungen von den allgemeingültigen Regeln möglich, wenn zuvor ein städtebaulich und freiräumlich sehr gutes Projekt entwickelt worden ist. Derartige Planungen können von Privaten wie auch von der Stadt ausgelöst werden und werden in jedem Fall eng von der Stadt begleitet.
Gebietsentwicklungen
Sollen sich ganze Quartiere oder Areale gezielt entwickeln, so werden vor der Realisierung eines konkreten Bauvorhabens eigentümerverbindliche Festlegungen benötigt. Zur Erarbeitung dieser Rechtsgrundlage ist eine sorgfältige Klärung der erwünschten Entwicklung unter Abwägung aller Interessen im Raum notwendig. Solche Verfahren der Gebietsentwicklung sind beispielsweise Partizipationsverfahren, Wettbewerbe, Studienaufträge, Konzepte.
Verkehrsplanung
Die Verkehrsplanung beinhaltet die Klärung der Frage, wo welcher Verkehr – sei es motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr, Fussverkehr oder Veloverkehr - sich bewegen und wie die vorhandenen Verkehrsflächen im Sinne einer Koexistenz optimal genutzt werden können. Weiterführende Informationen und Projekte finden Sie unter Mobilität und Energie.
Städtebauliche und freiräumliche Konzepte
Städtebauliche und freiräumliche Konzepte sichern eine strategisch-gestalterische Gesamtsicht auf die Stadt und bilden eine wichtige Grundlage des Verwaltungshandelns.
Sie beinhalten Vorgaben und Ziele sowie Massnahmen, die dazu dienen die Lebensqualität in Bülach zu erhalten und bewusst zu verbessern.