Revision Nutzungsplanung "Regionaler Sportpark Erachfeld"

Mittel- bis langfristig soll im Raum Bülach ein bedürfnisgerechtes Angebot an Sportanlagen für die Bevölkerung sowie für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen. Für das neue regionale Sport- und Erholungsgebiet Erachfeld gilt es nun die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Das Gebiet Erachfeld ist im kantonalen und regionalen Richtplan zwar für Erholung und Sport definiert, grosse Teile davon sind planungsrechtlich aber noch nicht erschlossen. Diese sind aktuell als Reservezone eingetragen und müssen für das Projekt «Sport und Erholung Erachfeld» in eine Erholungszone umgezont werden. Nachdem Mitte 2022 die grundlegende Machbarkeitsstudie erstellt worden ist, hat der Stadtrat die entsprechende Umzonungsvorlage für das Gebiet Erachfeld finalisiert und für die kantonale Vorprüfung verabschiedet.

Mit der vorliegenden Teilrevision «Umzonung Regionaler Sportpark Erachfeld» wird die rechtliche Grundlage hinsichtlich Zonenkonformität für die Umsetzung der angestrebten Nutzung geschaffen.

Das Gebiet Erachfeld befindet sich heute gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Stadt Bülach teilweise in der Reservezone, in der Erholungszone B und in der Zone für öffentliche Bauten.

Das südliche Gebiet, welches den Perimeter für den regionalen Sportpark Erachfeld umfasst, soll mit der Umzonung einer neuen Erholungszone EE (Erachfeld) zugewiesen werden. Mit dieser Änderung werden Sport- und Erholungsnutzungen ermöglicht.

Die Erholungszone EE dient der Erstellung und Erweiterung von Sport- und Freizeitanlagen und den für den Sport- und Freizeitbetrieb notwendigen Bauten und Anlagen. Nebst den eigentlichen Sport- und Freizeitanlagen wie Mehrfachsporthallen, Spielfelder usw. sind sämtliche für den Betrieb, den Unterhalt, sowie die Spielfelder notwendigen Infrastrukturen zulässig. Diese umfassen unter anderem Garderoben, Tribünen, Verpflegungsstätten usw.

Zudem stellt die Erholungszone EE ein multifunktionales Angebot an Sport- und Freizeitanlagen sicher. Das Gebiet muss zukünftig öffentlich zugänglich sein und eine gute Durchwegung mit Anbindung an die umliegenden Gebiete sicherstellen.

Um die Umzonung weiter vorantreiben zu können, folgt als nächster Schritt die öffentliche Auflage gemäss Planungs- und Baugesetzt (PBG §7).

Die öffentliche Auflage erfolgt während 60 Tagen vom 01. September bis am 30. Oktober 2023. Während der Auflagefrist können Sie sich schriftlich zur Teilrevision Nutzungsplanung "Umzonung Sportpark Erachfeld" äussern. Die dazugehörenden Unterlagen finden Sie unten.

Neu haben alle Interessierten die Möglichkeit die Unterlagen auch über die Mitwirkungs-Plattform der Stadt Bülach (E-Mitwirkung) anzuschauen, ihre Einwendungen dort digital zu erfassen und papierlos zu übermitteln. Sie finden alle weiteren Informationen unter nachfolgendem Link.

https://mitwirken.buelach.ch/de/umzonung-sportpark-erachfeld/participant

Die Einwendungen werden nach der offiziellen Anhörungsfrist verarbeitet und in den Planungsbericht einfliessen.