Planung Sport und Erholung Erachfeld

Mittel- bis langfristig soll im Raum Bülach ein bedürfnisgerechtes Angebot an Sportanlagen für die Bevölkerung sowie für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen. Für das neue regionale Sport- und Erholungsgebiet Erachfeld gilt es nun die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

Revision Nutzungsplanung und Umzonung

Das Gebiet Erachfeld ist im kantonalen und regionalen Richtplan zwar für Erholung und Sport definiert, grosse Teile davon sind planungsrechtlich aber noch nicht erschlossen. Sie sind aktuell als Reservezone eingetragen und müssen für das Projekt «Sport und Erholung Erachfeld» in eine Erholungszone umgezont werden.

Nachdem Mitte 2022 die grundlegende Machbarkeitsstudie erstellt worden ist, hat der Stadtrat die entsprechende Umzonungsvorlage für das Gebiet Erachfeld finalisiert und für die kantonale Vorprüfung verabschiedet. Mit der jetzt laufenden Teilrevision «Umzonung Regionaler Sportpark Erachfeld» wird die rechtliche Grundlage hinsichtlich Zonenkonformität für die Umsetzung der angestrebten Nutzung geschaffen.

Das Gebiet Erachfeld befindet sich heute gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Stadt Bülach teilweise in der Reservezone, in der Erholungszone B und in der Zone für öffentliche Bauten. Das südliche Gebiet, das den Perimeter für den regionalen Sportpark Erachfeld umfasst, soll mit der Umzonung einer neuen Erholungszone EE (Erachfeld) zugewiesen werden. Mit dieser Änderung werden Sport- und Erholungsnutzungen ermöglicht. Die Erholungszone EE dient der Erstellung und Erweiterung von Sport- und Freizeitanlagen und den für den Sport- und Freizeitbetrieb notwendigen Bauten und Anlagen. Nebst den eigentlichen Sport- und Freizeitanlagen wie Mehrfachsporthallen, Spielfelder usw. sind sämtliche für den Betrieb, den Unterhalt, sowie die Spielfelder notwendigen Infrastrukturen zulässig. Diese umfassen unter anderem Garderoben, Tribünen, Verpflegungsstätten usw. Zudem stellt die Erholungszone EE ein multifunktionales Angebot an Sport- und Freizeitanlagen sicher. Das Gebiet muss zukünftig öffentlich zugänglich sein und eine gute Durchwegung mit Anbindung an die umliegenden Gebiete sicherstellen.

Wie gemäss Planungs- und Baugesetzt (PBG §7) vorgeschrieben, wurde die Umzonung während 60 Tagen vom 1. September bis am 30. Oktober 2023öffentlich aufgelegt und die Nachbargemeinden sowie die Planungsgruppe Zürich Unterland (PZU) angehört. Es sind drei Rückmeldungen zu insgesamt zwölf Einzelpunkten eingegangen und in den erläuternden Bericht zur Planung eingeflossen.

Die Stadt Bülach hat die geplante Umzonung im Erachfeld zudem Ende 2023 bei der Baudirektion des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Das Amt für Raumentwicklung hat die Vorlage geprüft, einige wenige formelle Punkte präzisiert und eine Genehmigung der Umzonung in Aussicht gestellt. Gemäss der Vorprüfung des Kantons stehen der Umzonung keine Hindernisse im Weg.

Nach diesen Vorarbeiten hat der Stadtrat von Bülach die Unterlagen und den erläuternden Bericht zur Umzonung an seiner Sitzung vom 17. Januar beschlossen und dem Stadtparlament beantragt, die Umzonung im Erachfeld festzusetzen.

Kompensation von Fruchtfolgeflächen - Deutliches Ja bei Volksabstimmung

Das Erachfeld gilt als sogenannte Fruchtfolgefläche. Um den Sport- und Erholungspark erstellen zu können, braucht es deshalb neben der Umzonung auch eine Kompensation. Die Stadt Bülach muss das beanspruchte Ackerland im Erachfeld an einem anderen Ort kompensieren und dafür entsprechende Kompensationsrechte erwerben. Wegen der hohen Nachfrage und dem geringen Angebot sind die Preise für diese Kompensationsrechte stark gestiegen. Das Stadtparlament hat im August 2023 eine Erhöhung des entsprechenden Kredits auf neu insgesamt 9,785 Millionen Franken beschlossen. Die Stimmberechtigten der Stadt Bülach konnten am 3. März 2024 über diesen Kredit abstimmen und haben der Krediterhöhung mit 58 Prozent zugestimmt.