Revision Nutzungsplanung "Hohfuri"

Es ist vorgesehen, die Schulanlage Hohfuri aufgrund des Schülerwachstums baulich auszubauen. Der angestrebte Ausbau ist in der heutigen Wohnzone nicht möglich. Entsprechend ist das Gebiet der Erweiterung der Schulanlage Hohfuri in eine Zone für öffentliche Bauten umzuzonen.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung lag vom 4. März bis zum 2. Mai 2022 öffentlich auf. Während dieser Zeit konnten sich sämtliche Personen zur Teilrevision der Nutzungsplanung äussern und Einwendungen zum Vorhaben einbringen. Dabei sind keine Einwendungen von der Bevölkerung eingegangen. Somit konnte auf den Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen gemäss Art. 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verzichtet werden.

Mit der Verfügung vom 05. September 2022 genehmigt die Baudirektion Kanton Zürich die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Umzonung Hohfuri.

Rechtsmittel: Gegen den Festsetzungsbeschluss des Stadtparlaments sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlich an gerechnet (vom 10.02.23 bis am 11.03.23), schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.