Gebietsentwicklung Mettmenriet

Das Gebiet Mettmenriet wurde im Rahmen der Gesamtrevision der kommunalen Richt-/Nutzungsplanung im Jahr 1996 der aktuell gültigen Zonierung W2.2/W.16/W1.3 zugeteilt. Bis zum Inkrafttreten der Teilrevision der Lärmschutzverordnung (LSV) am 1. Februar 2015 galt das Gebiet aus lärmrechtlichen Gründen als nicht erschlossen und damit als nicht baureif. Es stellt die letzte grosse Baulandreserve in Bülach dar.

Projektleitung: Nicole Zweifel, Leiterin Stadtplanung

Das heutige Zonenregime im Siedlungsgebiet Mettmenriet entspricht inzwischen aufgrund geänderter übergeordneter Rechtsgrundlagen und Handlungsanweisungen an die Gemeinden für ihre Nutzungsplanungen nicht mehr den mittel-bis langfristigen Anforderungen. Das Gebiet ist im regionalen Richtplan Unterland zu Teilen einem Gebiet mit hoher Dichte zugewiesen.

Die Stadt Bülach beabsichtigt die eigentümerverbindlichen Vorgaben im Gebiet Mettmenriet zu aktualisieren. Die Erarbeitung der Grundlagen für eine spätere qualitätsvolle Bebauung ist insbesondere auch aufgrund der kleinteiligen Eigentümerstruktur und der besonderen Lage am Siedlungsrand anspruchsvoll und braucht Zeit.