Gewässerraumfestlegung der öffentlichen kommunalen Gewässer

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone und Gemeinden entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Der Stadtrat Bülach hat am 1. Juni 2022 beschlossen:

Die Gewässerraumfestlegung der öffentlichen kommunalen Gewässer im Siedlungsgebiet wird zur öffentlichen Auflage und Anhörung der über- und nebengeordneten Planungsträger verabschiedet.

Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Stadt Bülach wurde vom 17.06.2022 bis zum 15.08.2022 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnten Einwendungen zum Entwurf erhoben werden. Die Baudirektion hat die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen ist in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert.

Die Baudirektion Kanton Zürich hat die kommunalen Gewässerräume im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet in Bülach am 11. Januar 2023 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 9. März 2023 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Festlegung des kommunalen Gewässerraums im Siedlungsgebiet der Stadt Bülach tritt am Tag nach der Publikation (18. März 2023) in Kraft.