Revision Nutzungsplanung "Gewässerabstandslinie Rietbach"

Mit der Festlegung des Gewässerraums werden die Anforderungen der Gewässernutzung, des Hochwasserschutzes, der Ökologie, der Erholung und des Landschaftsschutzes grundsätzlich gesichert. Für eine übersichtliche Gesamtsituation soll die Gewässerabstandslinie entlang des Rietbachs aufgehoben werden.

In der Stadt Bülach wurden am 18. März 2023 die kommunalen Gewässerräume im Siedlungsgebiet im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV festgelegt, so auch entlang des öffentlichen Fliessgewässers Rietbach. Der Gewässerraum verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden, und schützt ihre Uferbereiche.

Auf dem Gebiet der Stadt Bülach existiert ausschliesslich entlang des Rietbach eine Gewässerabstandslinie (RR Nr. 1256/1997), welche seit dem 18. Juni 1997 rechtskräftig ist. Die Gewässerabstandslinie ist in vier Abstandslinien geteilt und weist einen Abstand von 14 - 15 m ab der Grenze des Rietbachs auf. Der Rietbach weist im massgebenden Bereich gemäss übergeordneten Grundlagen eine "wenig beeinträchtigte" Ökomorphologie und einen geringen Revitalisierungsnutzen auf.

Zusätzliche Regelungen durch Gewässerabstandslinien in der BZO erübrigen sich aufgrund des festgelegten Gewässerraums. Aus diesem Grund wird die ersatzlose Aufhebung der Gewässerabstandslinie RR Nr. 1256/1997 angestrebt. Die Anpassung zieht keine negativen Auswirkungen mit sich, da der Raum für den Rietbach mit dem festgelegten Gewässerraum gesichert ist.

Die öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) dauerte 60 Tage (vom 5. Mai bis am 3. Juli 2023). Während dieser Zeit konnten die entsprechenden Unterlagen eingesehen werden. Innert der Auflagefrist war jedermann berechtigt, sich zum Inhalt der Revision schriftlich zu äussern, es sind jedoch keine Einwendungen eingegangen. 

Bevor die Vorlage beim Amt für Raumentwicklung für die kantonale Genehmigung eingereicht werden kann, muss die Revision der Gewässerabstandslinie durch das Stadtparlament festgesetzt werden.