Revision Nutzungsplanung "Grampen"

Der Stadtrat hat sich zusammen mit der Stiftung Alterszentrum Region Bülach (SARB) im Rahmen der Beendigung des Projekts Grampen 2-14 mit einem Nachfolgeprojekt befasst.

In einer Machbarkeitsstudie wurde geprüft, wie sich das Areal weiterentwickeln lässt. Es wurde aufgezeigt, dass der Raumbedarf gemäss den Vorgaben der SARB umgesetzt werden kann. Anhand der Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie wurde die Teilrevision Nutzungsplanung Umzonung „Grampen“ erarbeitet. Basierend darauf beabsichtigt die Stadt Bülach, zwei Grundstücke – welche sich im Besitz der Stiftung Alterszentrum Region Bülach befinden – von der Wohnzone (W 3.0) in die Zone für öffentliche Bauten (OeB III) umzuzonen.
Die kantonale Vorprüfung hat bereits stattgefunden. Der Bericht liegt seit dem 13.11.2020 vor. Gemäss dem kantonalen Vorprüfungsbericht wird unter Berücksichtigung der Auflagen eine Genehmigung der Teilrevision der Nutzungsplanung „Grampen“ in Aussicht gestellt. Mit dem Beschluss des Stadtrates vom 24. Februar 2021 wurde formell die öffentlichen Auflage und Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger verabschiedet. Die öffentliche Auflage hat vom 12. März 2021 bis 12. Mai 2021 stattgefunden. Es gingen keine Einwendungen ein. 

Die Festsetzung der Umzonung der beiden Grundstücke Nrn. 1400 und 1401 (Doppel EFH Erachfeldstrasse 12/14) wurde vom Stadtparlament Bülach am 13. Dezember 2021 beschlossen. Die Baudirektion des Kantons Zürichs hat mit der Verfügung-Nr. 0354 / 22 vom 1. Juni 2022 das Geschäft genehmigt.  Der Entscheid wurde am 17. Juni 2021 samt Rechtsmittelbelehrung öffentlich im Amtsblatt publiziert ePublikation. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 11. August 2022 ist kein Rechtmittel ergriffen worden.

Die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung "Grampen" tritt somit am 20. August 2022 in Kraft.