Kommunaler Teilrichtplan Siedlung

Die Stadt Bülach hat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel ein Entwicklungskonzept für den Raum Bülach (EKRB) erarbeitet. Mit Beschluss durch den Stadtrat der Stadt Bülach am 13. Februar 2019 und entsprechenden Beschlüssen der weiteren Gemeinden bildet das EKRB den Konzeptteil bzw. die Grundlage für die Inhalte der kommunalen Richtpläne.

Projektleitung: Nicole Zweifel, Leiterin Stadtplanung

Die Inhalte des EKRB aus dem Kap. 5.2 Siedlung überführte die Stadt Bülach in einen Teilrichtplan Siedlung "Angestrebte Nutzungsdichten und Handlungsräume". Alle weiteren Teile einer kommunalen Richtplanung werden zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis der Ergebnisse unterschiedlicher Grundlagenarbeiten „Gesamtverkehrskonzept Bülach“, „Grün- und Freiraumkonzept“, „Zielbild Stadt Bülach und Zentrum“ umgesetzt.

Die Vorlage "Kommunaler Teilrichtplan Siedlung - angestrebte Nutzungsdichten und Handlungsräume - Stadt Bülach" wurde am 15. November 2021 vom Stadtparlament festgesetzt und am 25. Mai 2022 von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt.

Der "Kommunale Teilrichtplan Verkehr" basiert auf Richtplänen aus dem Jahr 1997. Die Inahlte sind veraltet und der kommunale Teilrichtplan Verkehr wird aktuell gesamtrevidiert.