Kommunaler Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen

Im 2014 hat das schweizerische Stimmvolk der Revision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt. Mit der Revision wird insbesondere die so genannte Siedlungsentwicklung nach innen („qualitative Innenentwicklung“) gefördert. Das Wachstum der Bevölkerung soll dabei in den bestehenden Siedlungsgebieten erfolgen und nicht weiter auf Kosten von Kulturland. Da Entwickeln und Bauen in bestehenden, bebauten Gebieten komplexer ist und die Städte und Gemeinden gefordert sind, die notwendigen Infrastrukturen für die wachsende Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, hat das Gesetz die so genannte Mehrwertabgabe eingeführt.

Projektleitung: Nicole Zweifel, Leiterin Stadtplanung

Ein Mehrwert für einen Grundeigentümer entsteht, wenn durch eine rein planerische Massnahme sein Land quasi über Nacht durch erhöhte Nutzungsmöglichkeiten mehr wert wird, also wenn beispielsweise aus einer Einfamilienhauszone eine Mehrfamilienhauszone oder aus einer Industriezone eine Wohnzone wird. Ein Teil dieses „geschenkten“ Mehrwertes soll von den Städten und Gemeinden für die Innenentwicklung genutzt werden können. Darunter sind Massnahmen wie z.B. Aufwertung von öffentlichen Parks, Verbesserung der Zugänglichkeit zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und viele mehr zu verstehen. Im Januar 2021 werden das Gesetz und die Verordnung zum Mehrwertausgleich im Kanton Zürich in Kraft treten. Damit setzt der Kanton die bundesrechtliche Vorgabe aus dem Raumplanungsgesetz um. Auf Ebene der Städte und Gemeinden müssen diese in ihren Bau- und Zonenordnungen in einem vorgegebenen Rahmen festlegen wie hoch die Mehrwertabgabe sein soll und ab welcher Grundstücksfläche die Mehrwertabgabe erhoben wird. Der abschliessende Entscheid wird in Bülach durch das Stadtparlament (den Gemeinderat) gefällt. Das Stadtparlament hat die Vorlage im Februar 2021 behandelt.

Teilrevision Nutzungsplanung «Mehrwertausgleich»

Die Teilrevision Nutzungsplanung «Mehrwertausgleich» wurde vom Stadtparlament an der Parlamentssitzung vom 8. Februar 2021 und von der Baudirektion mit Verfügung-Nr. 0555 / 21 vom 17. Mai 2021 genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 7. Juli 2021 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die Teilrevision Nutzungsplanung «Mehrwertausgleich» ist in Kraft.

Verordnung zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds

Die Verordnung regelt die Verwaltung und Verwendung der Mittel des Mehrausgleichsfonds sowie das Verfahren für die Ausrichtung von Beiträgen. Der Stadtrat hat am 26. Januar 2022 den Antrag und Weisung ans Stadtparlament überwiesen. Die Vorlage befindet sich im Moment im Festsetzungsverfahren im Parlament. Weitere Infos und Unterlagen siehe unter Parlament