Zielbild Stadt Bülach und Zentrum

Mit den beiden Zielbildern «Stadt Bülach» und «Zentrum» werden für das ganze Stadtgebiet Zielvorstellungen für die städtebaulichen und freiräumlichen Qualitäten von Bülach definiert. In den unterschiedlichen Teilräumen soll mit diesen strategischen Instrumenten, im Dialog mit Bauherrschaften und Eigentümern, eine qualitativ hochwertige Weiterentwicklung der Stadt erreicht werden.

Das «Zielbild Stadt Bülach» ist eine Ergänzung zum «Zielbild Zentrum». Das «Zielbild Zentrum» bezieht sich auf das Gebiet vom Bahnhof bis und mit der Altstadt. Mit dem «Zielbild Stadt Bülach» wird das gesamte übrige Gebiet der Stadt Bülach abgedeckt. Die beiden Zielbilder sind ein schriftliches und illustriertes «Regelwerk» zum künftigen Erscheinungsbild der verschiedenen Teilräume von Bülach.

Städtebaulich-freiräumliche Qualitäten als Teil von Baukultur

Beide Zielbilder gliedern die einzelnen Stadtgebiete in Teilräume. Für jeden Teilraum ist die städtebauliche und freiräumliche Zielvorstellung beschrieben. Mit der Beschreibung und Visualisierung jedes Teilraums in Form einer Zielvorstellung werden deren jeweilige Charakteristika greifbar. Anschliessend sind konkrete Regeln formuliert, wie die Zielvorstellung erreicht oder welche vorhandenen Qualitäten gestärkt werden sollen. Aussagekräftige Grafiken illustrieren die Regeln. Daneben beinhaltet das Zielbild eine Vision und strategische Ziele für den Umgang mit Veränderungen und eine nachhaltige und sinnvolle bauliche Entwicklung. Da sich qualitative Aspekte und Zielvorstellungen in ihrer Gesamtheit nicht eins zu eins in einer Bau- und Zonenordnung regeln lassen, sind die beiden Zielbilder eine notwendige Ergänzung und dienen der Stärkung der Baukultur.

Grundlage für Dialog

Die beiden Zielbilder sind ein wichtiges Instrument für den Dialog mit Bauwilligen über städtebauliche und freiräumliche Qualitäten. Mit den Zielbildern und seinen Regelwerken liegen verlässliche Grundlagen vor, welche die erwünschte Entwicklung beschreiben. Mit der Ergänzung der rechtlichen Rahmenbedingung der Bau- und Zonenordnung um qualitative Vorgaben entsteht zum einen mehr Spielraum für qualitativ hochstehende Lösungen, die im Sinne der Bauherrschaft wie auch im Sinne der gesamtstädtischen Entwicklung sind. Zum anderen dienen die Zielbilder als Grundlage für die anstehende Ortsplanungsrevision. Ihre Inhalte gilt es als konkrete Bestimmungen oder als zu beachtende Leitlinie aufzunehmen. Die Kultur eines konstruktiven Aushandlungsprozesses zwischen Stadt und Bauherrschaft wird dadurch gestärkt. Den abschliessenden Beschluss über die konkreten Vorgaben in der Bau- und Zonenordnung und dem Zonenplan fällt das Stadtparlament.