Arealentwicklung Herti

Der Gestaltungsplan «Herti» ist die rechtliche Grundlage für eine qualitativ hochwertige städtebauliche und freiräumliche Entwicklung im Areal am Bahnhof.

Projektleitung: Nicole Zweifel, Leiterin Stadtplanung

Der Gestaltungsplan basiert auf dem Studienauftrag aus dem Jahr 2016. Nach verschiedenen Verzögerungen hat das damalige Siegerprojekt nun in den öffentlichen Gestaltungsplan Herti überführt werden können.

Zahlreiche Abhängigkeiten zwischen den Projekten in Bülach Nord sowie rund um den Bahnhof haben den Prozess erschwert und in die Länge gezogen. Insbesondere die veränderten Platzanforderungen des Neubaus Bushof Mitte infolge des Behindertengleichstellungsgesetzes sind zu beachten gewesen. Der Bushof selbst ist jedoch nicht Teil des Gestaltungsplans.

Aufgrund der zentralen Lage des Gebiets «Herti» im Stadtgefüge kommt der hochwertigen freiräumlichen und architektonischen Gestaltung eine grosse Bedeutung zu. Das Gestaltungsleitbild beschreibt jene städtebaulichen, freiräumlichen und architektonischen Qualitäten, die mit der Bebauung des Gebiets erreicht werden sollen und ist aus diesem Grund ein inklusiver, verbindlicher Bestandteil zum Gestaltungsplan.

Der öffentliche Gestaltungsplan «Herti» schafft nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen und formuliert die konkreten Anforderungen für die Bebauung bzw. Transformation des Hertiareals hin zu einem attraktiven, belebten Areal am Bahnhof Bülach. Als nächster Schritt folgt die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG §7).

Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans

Der Gestaltungsplan «Herti» wird ab dem 15. September 2023 für sechzig Tage bis am 13. November 2023 öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit kann sich jede Person dazu äussern.

Neu haben alle Interessierten die Möglichkeit die Unterlagen auch über die Mitwirkungs-Plattform der Stadt Bülach (E-Mitwirkung) anzuschauen, ihre Einwendungen dort digital zu erfassen und papierlos zu übermitteln. Sie finden alle weiteren Informationen unter nachfolgendem Link.

https://mitwirken.buelach.ch/de/gestaltungsplan-herti-offentliche-auflage/participant.

Die Einwendungen werden nach der offiziellen Anhörungsfrist verarbeitet und in den Planungsbericht einfliessen.