Arealentwicklung Herti

Der öffentliche Gestaltungsplan Herti ist die rechtliche Grundlage für eine qualitativ hochwertige städtebauliche und freiräumliche Entwicklung des Hertiareals hin zu einem attraktiven, belebten Raum beim Bahnhof.

Der öffentliche Gestaltungsplan Herti basiert auf dem Studienauftrag aus dem Jahr 2016. Nach verschiedenen Verzögerungen hat das damalige Siegerprojekt nun in den öffentlichen Gestaltungsplan Herti überführt werden können. Zahlreiche Abhängigkeiten zwischen den Projekten in Bülach Nord sowie rund um den Bahnhof haben den Prozess erschwert und in die Länge gezogen. Insbesondere die veränderten Platzanforderungen des Neubaus Bushof Mitte infolge des Behindertengleichstellungsgesetzes waren zu beachten. Der Bushof selbst ist jedoch nicht Teil des Gestaltungsplans.

Der öffentliche Gestaltungsplan «Herti» schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen und formuliert die konkreten Anforderungen für die Bebauung beziehungsweise für die Transformation des Hertiareals hin zu einem attraktiven, belebten Areal am Bahnhof Bülach.

Die Stadt Bülach hat den Gestaltungsplan gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG §7) von Mitte September bis Mitte November 2023 öffentlich aufgelegt. Die Nachbargemeinden sowie die Planungsgruppe Zürcher Unterland wurden angehört. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Gestaltungsplan als genehmigungsfähig beurteilt. Die Rückmeldungen des Kantons und die Einwendungen aus der öffentlichen Auflage und Anhörung sind in den Planungsbericht eingeflossen.

Der Stadtrat von Bülach hat den öffentlichen Gestaltungsplan Herti Ende Januar 2024 beschlossen und beantragt dem Stadtparlament den Gestaltungsplan festzusetzen.