Revision Nutzungsplanung "Spital Bülach"

Die Spital Bülach AG plant zur Aufrechterhaltung der medizinischen Anforderungen und Bedürfnisse der Bevölkerung einen Ersatzneubau auf dem Grundstück Nr. 8130.

Für die Errichtung des Ersatzneubaus wird ebenfalls das Waldareal, welches auf demselben Grundstück wie das Spital liegt, beansprucht. Hierzu ist eine entsprechende Einzonung der Waldfläche auf dem Grundstück. Nr. 8130 in eine Zone für öffentliche Bauten (OeB II) vorgesehen.

Die öffentliche Auflage und Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger hat vom 4. Juni 2021 bis 4. August 2021 stattgefunden. Die Einwendungen und Stellungnahmen sind im Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen einsehbar.

Das Stadtparlament Bülach setzte mit Beschluss vom 14. März 2022 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Spital Bülach fest. Gegen diesen Beschluss sind keine Rechtsmittel eingelegt worden.

Mit der Verfügung vom 8. November 2022 genehmigt die Baudirektion des Kantons Zürich die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Spital Bülach.

Der Entscheid wurde am 18. November 2022 öffentlich im Amtsblatt publiziert. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 9. Januar 2023 ist kein Rechtmittel ergriffen worden.

Die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung "Spital Bülach" tritt somit in Kraft.