Regionaler Sportpark Erachfeld ist auf Kurs

Der Stadtrat Bülach treibt die Planung eines regionalen Sportparks Erachfeld voran. So arbeitet er aktuell eine Umzonungsvorlage aus, sucht nach geeigneten Böden, um die Kompensationspflicht für die Fruchtfolgeflächen zu erfüllen und wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Ziel ist es, dass bis zum Auslaufen der bestehenden Pachtverträge 2026 ein baureifes Projekt vorliegt. Demgegenüber sehen die Kreisgemeinden derzeit keine Möglichkeit, sich direkt am Bau und am Betrieb des Sportparks zu beteiligen.

Damit im Raum Bülach mittel- bis langfristig ein bedürfnisgerechtes Angebot an Sportanlagen zur Verfügung steht, soll im Gebiet Erachfeld ein regionaler Sportpark entstehen. Der Stadtrat Bülach treibt das Projekt weiter voran, um bereit zu sein, wenn die auf dem Gebiet bestehenden Pachtverträge 2026 auslaufen. Nachdem dafür 2020 bereits der benötigte Bedarfsnachweis erstellt worden ist, hat der Stadtrat beschlossen, dem Stadtparlament bis 2024 eine entsprechende Umzonungsvorlage für das Gebiet Erachfeld vorzulegen. Diese ist notwendig, weil das Gebiet im kantonalen und regionalen Richtplan zwar für Erholung und Sport definiert, aber noch nicht erschlossen ist. Parallel dazu ist der Stadtrat auf der Suche nach geeigneten Böden, um die gesetzliche Kompensationspflicht für die Fruchtfolgeflächen erfüllen zu können. Weiter wird er eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Sie wird die Grundlage bilden, um dem Stadtparlament einen Projektierungskredit und dann später der Stimmbevölkerung einen Baukredit vorzulegen.

Dringend benötigte Fussballplätze

Die Arbeiten hin zu einem regionalen Sportpark basieren auf dem Sportanlagenkonzept von 2017 und dem Bedarfsnachweis von 2020. Beide sind unter Mitarbeit der Kreisgemeinden erstellt und von diesen abgenommen worden. Aus diesen Unterlagen geht unter anderem hervor, dass besonders dringend zusätzliche Fussballplätze mit der dazugehörenden Infrastruktur benötigt werden. Diesem Bedürfnis will der Stadtrat gerecht werden, indem in der ersten Etappe des Sportparks – neben einem polysportiven Platz – fünf bis sechs Fussballfelder erstellt. Damit werden die aktuell bestehenden Rasenfelder in der Gringglen, im Hinterbirch und beim Schulhaus Halde (Bachenbülach) ersetzt. Ein gewisser Druck ist auch deshalb gegeben, weil die beiden Plätze in der Gringglen stark übernutzt sind und das Feld im Hinterbirch bei einem allfälligen Ausbau des Schulhauses wegfallen würde.

Keine direkte finanzielle Beteiligung durch die Kreisgemeinden

Eine direkte finanzielle Beteiligung der Kreisgemeinden Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel steht hingegen vorderhand nicht mehr zur Diskussion. Im Rahmen einer gemeinsamen Projektgruppe hatte die Stadt Bülach mit den Kreisgemeinden neben der Aktualisierung des Bedarfsnachweises auch über konkrete Fragen der Finanzierung diskutiert. Nun liegen die abschliessenden Stellungnahmen der Kreisgemeinden vor. Darin lehnen sie eine finanzielle Beteiligung am Bau eines regionalen Sportparks und an dessen Betriebskosten ab. Sie anerkennen, dass alle Kreisgemeinden vom regionalen Sportpark profitieren werden. Eine allfällige finanzielle Beteiligung könne jedoch nur über eine Erhöhung des Solidaritätsbeitrags erfolgen, den die Gemeinden seit 2016 für die Mitbenützung der Bülacher Sportinfrastruktur entrichten und in den Jahren 2024 und 2025 neu verhandelt werden muss.

Lorenz Bönicke
Stadtschreiber-Stv.
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30. August 2021