Arealentwicklung Herti: Öffentliche Auflage des Gestaltungsplans

Der Gestaltungsplan Herti ist die rechtliche Grundlage für eine qualitativ hochwertige städtebauliche Entwicklung im Areal am Bahnhof. Nun wird er öffentlich aufgelegt. Damit wird nach langer Planungszeit das Studienprojekt aus dem Jahr 2016 gesichert.

Mit dem Gestaltungsplan Herti wird eine qualitativ hochwertige städtebauliche und freiräumliche Entwicklung in dem Gebiet rechtlich gesichert. Das Gestaltungsleitbild zeigt das Ergebnis dieser Entwicklung anschaulich auf. Der Gestaltungsplan basiert auf dem Studienauftrag aus dem Jahr 2016. Nach verschiedenen Verzögerungen hat das damalige Siegerprojekt nun in den öffentlichen Gestaltungsplan Herti überführt werden können. Zahlreiche Abhängigkeiten zwischen den Projekten in Bülach Nord sowie rund um den Bahnhof haben den Prozess erschwert und in die Länge gezogen. Insbesondere die veränderten Platzanforderungen des Neubaus Bushof Mitte infolge des Behindertengleichstellungsgesetzes sind zu beachten gewesen. Der Bushof selbst ist jedoch nicht Teil des Gestaltungsplans.

Öffentliche Auflage unter www.buelach.ch/mitwirken

Der Gestaltungsplan Herti wird ab dem 15. September 2023 für sechzig Tage bis am 13. November 2023 öffentlich aufgelegt. In dieser Zeit kann sich jede Person dazu äussern.

Neu haben alle Interessierten die Möglichkeit, die Unterlagen über die Plattform E-Mitwirkung anzuschauen, ihre Rückmeldung digital zu erfassen und zu übermitteln: https://mitwirken.buelach.ch/de/gestaltungsplan-herti-offentliche-auflage/participant.

Nach wie vor sind die entsprechenden Unterlagen auch am Schalter der Abteilung Planung und Bau im 4. Stock des Stadthauses oder auf der Webseite der Stadt Bülach unter www.buelach.ch/herti einsehbar. Die Rückmeldungen sind über die Plattform E-Mitwirkung zu erfassen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber 
Tel. 044 863 11 25 
E-Mail

15. September 2023