Kommunaler Teilrichtplan Verkehr

Das kommunale Gesamtverkehrskonzept, datiert vom 1. Dezember 2022, stellt ein Zielbild für die verkehrliche Gesamtentwicklung der Stadt Bülach dar und bildet eine Grundlage für die anstehende Gesamtrevision des kommunalen Teilrichtplans Verkehr.

Projektleitung: Severin Hafner, Leiter Mobilität und Energie

Das kommunale Gesamtverkehrskonzept umfasst 54 Massnahmen, welche kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt oder als Daueraufgabe zu verstehen sind. Die Massnahmen beinhalten in erster Linie konzeptionelle Überlegungen, welche noch vertieft auszuarbeiten sind. Das Gesamtverkehrskonzept ist behördenverbindlich und muss von der städtischen Exekutive bei ihren verkehrsplanerischen Entscheiden berücksichtigt werden.

Eine der prioritären Massnahmen aus dem Gesamtverkehrskonzept ist die Revision des kommunalen Teilrichtplans Verkehr.

Der vorhandene kommunale Teilrichtplan Verkehr ist veraltet und basiert auf Richtplänen aus dem Jahr 1997. Im Jahr 2001 gab es eine Gesamtrevision, 2008 sowie 2015 wurde der Richtplan teilrevidiert. Bei der jüngsten Teilrevision des Richtplans im Jahr 2015 wurden nur Ausschnitte überarbeitet, so dass kein Dokument vorhanden ist, welches eine aktuelle Gesamtsicht abbildet. Auf Anfrage wird allen interessierten Personen Einsicht gewährt.