Corona-Krise: Stadtrat verlängert und erweitert Unterstützung

Der Stadtrat hat seit Mitte März verschiedene Massnahmen beschlossen, um den Standort Bülach, insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, zu unterstützen. Die ergriffenen Massnahmen reichen von einer kulanten Haltung bei Rechnungen, dem Erlass von Parkgebühren, der Übernahme von nicht bezahlten Elternbeiträgen für die familienexterne Betreuung bis zur wirtschaftlichen Soforthilfe für kleine Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Die Dauer der Unterstützungsmassnahmen wird nun, abgestimmt auf Bund und Kanton, verlängert.

Konkret verlängert der Stadtrat die Dauer dieser bereits beschlossenen Unterstützungsmassnahmen: Erlass der städtischen Parkgebühren und Finanzierung der ungenutzten Betreuungsplätzen von Bülacher Kindern. Zudem hat der Stadtrat entschieden, Betreibungen bis am 31. Mai 2020 auszusetzen.

Parkgebühren

Die städtischen Parkgebühren werden bis am 31. Mai 2020 erlassen. Bisher war ein Erlass bis 30. April vorgesehen. Diese Regelung gilt nur für Parkgebühren, welche direkt an der Parkuhr beglichen werden. Einzelne Grundeigentümer, welche ebenfalls öffentliche Parkplätze in Bülachs Zentrum besitzen, beteiligen sich erfreulicherweise an dieser Aktion.

Aussetzen von Betreibungen

Der Stadtrat hat entschieden, Betreibungen bis am 31. Mai auszusetzen. Bereits im März hat er einen Mahnstopp bis 31. Mai 2020 verfügt. Analog dazu verzichtet die Stadt Bülach bis am 31. Mai darauf, säumige Debitoren zu betreiben. Bereits erhöht ist die Zahlungsfrist für städtische Rechnungen; von 30 auf 120 Tage. Im Gegenzug begleicht die Stadt Bülach Rechnungen umgehend.

Finanzierung von ungenutzten Betreuungsplätzen von Bülacher Kindern

Bereits am 15. April hat der Stadtrat beschlossen, die Kosten für ungenutzte Betreuungsplätze von Bülacher Kindern im Zeitraum vom 17. März bis 26. April 2020 zu übernehmen. Hierzu hat er einen Kredit von 280 000 Franken bewilligt. Nun hat der Stadtrat entschieden, zusätzlich die Kosten bis 10. Mai 2020 zu übernehmen. Er hat dafür einen Zusatzkredit von 100 000 Franken genehmigt.

Der Bundesrat plant die Schulen per 11. Mai 2020 wieder zu öffnen. Auch die die Kindertagesstätten sollen zu diesem Zeitpunkt wieder ihren Normalbetrieb aufnehmen können. Zudem hat der Regierungsrat des Kantons Zürich am 23. April 2020 ebenfalls eine Verordnung zur Unterstützung der Kindertagesstätten verabschiedet. Diese sieht Zahlungen bis am10. Mai 2020 vor. Der Stadtrat erachtet es daher im Sinne einer Rechtsgleichheit als angezeigt, dass die städtische Unterstützung der Kindertagesstätten und Tagesfamilien bis 10. Mai 2020 verlängert wird.

Der Stadtrat will mit diesen Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Standorts Bülach und der Bülacher Wirtschaft beitragen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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30. April 2020