Wirtschaftliche Soforthilfe für Bülacher Unternehmen

Dem Stadtrat ist es wichtig, in der aktuell schwierigen Lage rasch ein Zeichen zu Gunsten der Wirtschaft zu setzen. Er ergreift daher wirtschaftliche Sofortmassnahmen, um Unternehmen, Arbeitsplätze und Arbeitnehmende zu unterstützen. Kernpunkte sind Massnahmen im Steuerwesen und eine kulante Haltung bei Rechnungen. Am 25. März 2020 wird der Stadtrat über eine weitere mögliche Unterstützung entscheiden.

Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen haben grosse wirtschaftliche Folgen. Deshalb will der Bundesrat der Wirtschaft schnell und unbürokratisch mit 10 Mia. Franken unter die Arme greifen. Heute Nachmittag hat der Regierungsrat des Kantons Zürich über sein Corona-wirtschaftliches Massnahmenpaket informiert. Er anerkennt, dass die Selbstständigen und die KMU als Rückgrat der Wirtschaft sehr stark betroffen sind. Ziel ist es, dass möglichst viele Unternehmen bestehen können und möglichst wenige Arbeitsplätze verloren gehen. Das Paket des Regierungsrats hat subsidiären Charakter – es soll dort zum Einsatz kommen, wo die Instrumente des Bundes nicht greifen.

Der Stadtrat begrüsst die Initiative des Kantons und befürwortet selbst ein subsidiäres Vorgehen analog dem Kanton. Er ergreift gleichzeitig Sofortmassnahmen, um die Liquidität der lokalen Firmen zu stützen. Die Massnahmen basieren auf den Vorschlägen des Kantons Zürich:

Massnahmen im steuerlichen Bereich

  • Die Abgabefrist für Steuererklärungen für natürliche Personen wird bis 31. Mai 2020 aufgeschoben.
  • Es ist möglich, provisorische Steuerrechnungen anzupassen.
  • Bei definitiven Staats- und Gemeindesteuern wird eine Stundung ermöglicht. Unternehmen und natürliche Personen können eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen verlangen.
  • Auch die direkte Bundessteuer kann gestundet werden. Zuständig ist das kantonale Steueramt.
  • Das Bülacher Steueramt wird grosszügig und rasch entscheiden.

Kulanz bei Rechnungen

  • Die Zahlungsfrist für Rechnung wird per sofort von 30 auf 120 Tage erhöht.
  • Die Stadt Bülach bezahlt die eingehenden, externen Rechnungen sofort.
  • Bis Ende Mai 2020 werden die Mahnungen an Private und Unternehmen gestoppt (ergänzende Bülacher Massnahme zum Kanton).

Der Stadtrat hofft, damit einen Beitrag zur Aufrechterhaltung des attraktiven Bülacher Gewerbes zu leisten. Er wird am 25. März 2020 über weitere Massnahmen befinden.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail

19. März 2020