Stadt Bülach finanziert ungenutzte Betreuungsplätze von Bülacher Kindern

Der Stadtrat übernimmt die Kosten für ungenutzte Betreuungsplätze von Bülacher Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien. Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Kostenübernahme gilt für den Zeitraum vom 17. März bis 26. April 2020. Hierzu hat der Stadtrat einen Kredit von 280 000 Franken bewilligt. Die Unterstützung erfolgt subsidiär zu einer allfälligen Unterstützung durch Bund und Kanton.

Dank der Kostenübernahme werden einerseits Ertragsausfälle der Betreuungsinstitutionen teilweise kompensiert. Andererseits werden Eltern, welche in dieser Zeit keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen haben, entlastet. Denn die vom Bundesrat ausgesprochene ausserordentliche Lage fordert Eltern und Betreuungsinstitutionen. Erstere sind angehalten ihre Kinder wenn möglich zuhause zu betreuen, während letztere ihren Betrieb weiterhin geöffnet haben müssen. Eltern, welche der Empfehlung folgen, haben, ohne Leistungen in Anspruch genommen zu haben, Betreuungsgebühren zu bezahlen. Betreuungsinstitutionen hingegen geraten unter Umständen in Liquiditätsengpässe.

Subsidiäre Unterstützung

In Bülach sorgen zahlreiche Kindertagesstätten und Tagesfamilien für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem unterstützt die Stadt die Eltern mit einkommensabhängigen Rabatten. Dieses System ist aufgrund der Corona-Pandemie gefährdet, insbesondere da Bund und Kanton bis jetzt keine Unterstützungsleistungen in Aussicht gestellt haben. Der Stadtrat hat daher beschlossen, die Eltern und damit auch die Betreuungsinstitutionen finanziell zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgt subsidiär. Der Stadtrat erwartet, dass Bund und Kanton in nächster Zeit doch noch eine Finanzierung beschliessen. Spätestens Ende 2020 wird abgerechnet und allfällig zu viel ausbezahlte Gelder sind der Stadt zurückzuerstatten.

Finanzierung von Betreuungsplätzen von Kindern mit Wohnsitz in Bülach

Konkret kommt die Stadt Bülach für alle nicht genutzten Betreuungsplätze von Kindern mit Wohnsitz in Bülach auf. Dies unabhängig davon, wo die Betreuungsinstitution ihren Standort hat. Dieselbe Regelung gilt für Bülacher Kinder, welche in einer Tagesfamilie betreut werden, die dem Tagesfamilienverein Zürcher Unterland angeschlossen ist. Die Abrechnung erfolgt nach Möglichkeit über die Betreuungsinstitution.

Die Stadt Bülach, Abteilung Soziales und Gesundheit, wird die Kindertagesstätten in Bülach sowie der Tagesfamilienverein Zürcher Unterland in den kommenden Tagen kontaktieren. Eltern, die ihre Kinder nicht in Bülach betreuen lassen, finden ab kommender Woche weitere Informationen unter www.buelach.ch.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
E-Mail
Tel. 044 863 11 25

15. April 2020