Baubewilligungsverfahren

Bei baulichen Anliegen, wie der Einleitung eines Baubewilligungsverfahrens, begrüssen wir Sie gerne im Stadthaus in Bülach oder jeweils am Montag für vereinbarte Sprechstunden im Gemeindehaus in Höri. Gerne nehmen wir Ihre Terminvorschläge unter Telefon 044 863 14 60 oder per E-Mail entgegen.

Per 1. Januar 2023 ist die Stadt Bülach für den Bereich Hochbau der Gemeinde Höri zuständig. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Höri haben den dafür erforderlichen Anschlussvertrag an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2022 genehmigt.

Baugesuche der Gemeinde Höri sind seit dem 1. Januar 2023 direkt bei der Stadt Bülach einzureichen. Auch die elektronische Baueingabe ist möglich, weitere Infos dazu finden Sie hier. Die Aktenauflage zu Bau- oder Planungsvorhaben findet neu während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Planung und Bau, Allmendstrasse 6 in 8180 Bülach statt.

Ab sofort braucht es für elektronische Baugesuche keine Papierkopien mehr. Über eBaugesucheZH können Baugesuche von A bis Z digital abgewickelt werden. Weitere Informationen zum eBaugesuch finden Sie hier.

Die amtliche Vermessung dokumentiert Grundeigentum. Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen werden im ÖREB-Kaster verwaltet. Weitere Informationen finden Sie hier

Kontakte:
Ruedi Ammann, Verfahrensleiter mbA
Tel. 044 863 14 91, E-Mail