Erwachsene

Die KESB ordnet eine Massnahme für Erwachsene an, wenn keine eigene Vorsorge (gesetzliches Vertretungsrecht, Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung) besteht und die Unterstützung durch Dritte im freiwilligen Rahmen nicht möglich oder ausreichend ist.

Eigene Vorsorge

  • Gesetzliches Vertretungsrecht
    Vertretungsrecht der Ehegatten/eingetragenen Partner oder Partnerinnen im Falle von Urteilsunfähigkeit
  • Vorsorgeauftrag
    eine Vertretungsperson für den Fall der Urteilsunfähigkeit bestimmen
  • Patientenverfügung
    medizinische Massnahmen im Falle von Urteilsunfähigkeit anordnen und/oder eine Vertretungsperson bestimmen

Erwachsenenschutzmassnahmen

  • Beistandschaft
    Wenn eine Person wegen einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung oder eines ähnlichen Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht erledigen kann, wird eine Beistandschaft errichtet und ein Beistand ernannt. Die Beistandschaft wird auf die Bedürfnisse der Person im Einzelfall zugeschnitten.
  • Fürsorgerische Unterbringung
    Personen, bei denen eine psychische Störung, geistige Behinderung oder schwere Verwahrlosung sowie ein Behandlungs- oder Betreuungsbedarf vorliegt, werden in einer geeigneten Einrichtung untergebracht.