Berufsbeistandschaften

Die Berufsbeistandschaften führen im Auftrag der Kindes und Erwachsenenschutzbehörde Mandate für Erwachsene und bieten im Auftrag der Stadt Bülach Persönliche Hilfe gemäss SHG (Sozialhilfegesetz) an.

Beistandschaften

Die Berufsbeistandschaften sind für Personen zuständig, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Stadt Bülach oder einer der Anschlussgemeinden (Bachenbülach, Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Hüntwangen, Lufingen, Oberembrach, Rafz, Rorbas, Wasterkingen, Wil und Winkel) haben und von der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) mit der Mandatsführung beauftragt wurden.

Die Massnahmen werden gemäss dem Erwachsenenschutzgesetz durch die KESB auf die individuelle, persönliche Situation massgeschneidert, mit dem Ziel eine grösstmögliche Selbstständigkeit zu bewahren. Je nach Auftrag können diese z.B. die persönliche Unterstützung, die Einkommens-und Vermögenssorge oder den Rechtsverkehr betreffen. Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände sind verantwortlich, die Massnahmen zu führen und die Interessen der verbeiständeten Personen zu wahren.

Persönliche Hilfe gemäss SHG (Sozialhilfegesetz)

Die Berufsbeistandschaften beraten und unterstützen Personen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Stadt Bülach haben, im Rahmen der Persönlichen Hilfe gemäss Sozialhilfegesetz.