Antrag auf Subventionen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Die Stadt Bülach hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Besuch einer familien- und schulergänzenden Betreuungseinrichtung allen Kindern unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern möglich sein soll. Deshalb leistet die Stadt Bülach auf Antrag hin Beiträge an die Kosten der familien- und schulergänzenden Betreuung. Sie berücksichtigt bei der Ausrichtung und der Festlegung der Höhe der Beiträge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern.

Berufstätige oder in Ausbildung befindende Erziehungsberechtigte, die in Bülach wohnhaft sind und ihr Kind bzw. ihre Kinder in einer Betreuungseinrichtung (Kindertagesstätte, Tagesfamilie, Hort) betreuen lassen, können einen Antrag auf Tarifsubventionen stellen. Die rechtliche Grundlage für die Rabattberechnung bilden die Beitragsverordnung (BVO) sowie die Ausführungsbestimmungen (AB BVO).

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung zuerst das Merkblatt aufmerksam durch. Darin finden Sie die Berechnungsgrundlagen, die einzureichenden Dokumente und weitere Informationen zu den Tarifsubventionen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag NEU online ausgefüllt werden kann. 

Sachbearbeitung Prüfung Anträge

Mathilde Turpin
Sachbearbeiterin Gesellschaft mbA
Tel. 044 863 15 43
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