Hunde-Meldewesen

Die Hunde müssen bei der Stadt Bülach und bei der nationalen Heimtierdatenbank, Amicus (via Tierarzt) gemeldet werden. Das Sekretariat Sicherheitsdienste ist für das Hunde-Meldewesen der Stadt Bülach verantwortlich.

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Wald- rand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Weitere Informationen können Sie im Flyer entnehmen

Meldepflicht

Das Hundegesetz verpflichtet die Hundehalter ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Innert zehn Tagen sind der Stadt Bülach und Amicus ebenso mitzuteilen:

  • eine Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters
  • die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder durch einen anderen Halter
  • den Tod des Hundes

Die Meldung bei der Stadt Bülach kann persönlich am Schalter der Stadtpolizei oder via Onlineformular (An- / Abmeldung Hund) erfolgen.

Meldungen an Amicus sind via Mail info@amicus oder telefonisch 0848 777 100 zu richten.

Identitas AG
Stauffacherstrasse 130a
3014 Bern
Tel. 0848 777 100

Gebühren / Hundeverabgabung

Jahresgebühr: CHF 150.- pro Hund

Es fällt eine höhere Gebühr ab dem 1. April des laufenden Jahres an, sofern die Hundesteuer nicht bis am 31. März entrichtet wird (wenn es sich nicht um einen neuen Hund handelt).

Bei Tod vor dem 30. Juni besteht ein Anrecht auf die Rückerstattung eines Anteils der Gebühr. Nach dem 1. Juli besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Hundesteuer.

Nachweise

Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund hält, muss unabhängig von Grösse und Rasse des Hundes für diesen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen. Auf Verlangen ist der entsprechende Nachweis zu erbringen.

Hundekurse

Eine Kopie der jeweiligen Nachweise muss nach Abschluss des Kurses, jedoch spätestens bis zur angesetzten Frist, der Stadtpolizei Bülach, Sekretariat Sicherheitsdienste, Allmendstrasse 4a, 8180 Bülach eingereicht werden.

Praktische Hundeausbildung

Welche Kurse Sie mit ihrem Hund absolvieren müssen, wird Ihnen ihr Züchter, Hundetrainer oder das Sekretariat Sicherheitsdienste gerne mitteilen. Weitere Informationen zur Hundeausbildung finden Sie beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und beim Veterinäramt des Kanton Zürich (VETA).

Gerne stehen auch wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Nationales Hundehalter Brevet (NHB)

Das neue «Nationale Hundehalter-Brevet» ist ein Gemeinschaftswerk der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG), STS, BLV, der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) und der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VKST), unter dem Dach des Verbandes Kynologie Ausbildungen Schweiz (VKAS).

Das Nationale Hundehalter-Brevet (NHB) ist eine landesweit einheitliche, freiwillige theoretische wie praktische Hundehalter/Hund-Ausbildung mit definierten Lernzielen, die von zertifizierten Anbietern gemäss deren Ausbildungsunterlagen angeboten wird.

Im Zentrum der Ausbildung steht das Thema “Lernen mit Hund” - Halter und Hund sollen gemeinsam mit viel Spass (und ohne Mahnfinger) ein Ziel erreichen. Um den Brevet-Ausweis zu erlangen, muss der Theorie- und/oder der Praxisteil mit einer entsprechenden Prüfung abgeschlossen werden. Wer auf die Prüfungsteilnahme verzichten möchte, erhält eine Teilnahmebestätigung.

Hundehalterinnen und - halter, die nebst den geforderten Pflichtausbildungen auf freiwilliger Basis die Ausbildung des nationalen Hundehalter-Brevets absolvieren, können den Nachweis einreichen und erhalten im Abschlussjahr eine einmalige Reduktion von 50% der Hundesteuer (des betreffenden Hundes).

Gesetzliche Grundlage

Das Erlangen des Nationalen Hunde-Brevet bedingt von den Hundehalter/-innen ein verstärktes freiwilliges Engagement für die Ausbildung ihres Hundes.

Voraussetzung zur Steuerreduktion

  • Hundetrainer/in hat die Bewilligung des Veta und des Verbands Kynologie Ausbildung Schweiz (VKAS)
  • Hundehalterin/-halter ist in Bülach wohnhaft
  • Hundesteuer wurde in Bülach bezahlt
  • Reduktion wird im Verabgabungsjahr des absolvierten Kurses mit Prüfungsabschluss gewährt

Abstimmung der Ausbildungspflicht vom 10. Februar 2019

Am 10. Februar 2019 hat sich das Zürcher Stimmvolk mit fast 70 Prozent deutlich für obligatorische Hundekurse ausgesprochen. Im Vorfeld der Abstimmung hat der Regierungsrat seinen Willen bekundet, die Hundeausbildung zu vereinfachen und für alle Hunderassen obligatorisch zu machen. Der Kantonsrat hat dem entsprechenden Antrag am 18. Januar 2021 zugestimmt.

Nun ist die Verordnung angepasst worden und die Vernehmlassung zum überarbeiteten Gesetzestext ist abgeschlossen. Die Inkraftsetzung der neuen Hundeverordnung ist im 2. Quartal 2022 zu erwarten.

Bis dahin ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Vorentwurf zur Revision der Hundeverordnung

Kontakt

Beatrice Bürgi

Beatrice Bürgi
Sachbearbeiterin Sicherheitsdienste mbA
Tel. 044 863 13 07
E-Mail