Verkehrserschliessungsverordnung

Wir machen Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen auf die Verkehrserschliessungsverordnung vom 17. April 2019 aufmerksam.

Die Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) regelt:

  • die technischen Anforderungen an die Ausgestaltung der Strassen der Feinerschliessung als Zufahrten.
  • die technischen Anforderungen an Ausfahrten und die zulässigen Auswirkungen von Grundstücknutzungen auf Strassen der Fein- und Groberschliessung.
  • die Abstandsvorschriften von Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen im Bereich von Strassen der Fein- und Groberschliessung.
  • Vom Geltungsbereich dieser Verordnung erfasst sind die öffentlichen und privaten Strassen, die nicht ausschliesslich dem privaten Gebrauch dienen.