Gastgewerbe

Wer eine Gastwirtschaft führen oder den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein-/Mittelverkauf betreiben möchte, benötigt ein Patent. Dieses muss auf die verantwortliche Person der Betriebsführung lauten und ist nicht übertragbar.

Befristetes Patent
Für vorübergehend bestehende Betriebe (Festwirtschaften) können befristete Patente erteilt werden.

Gut zu Wissen

Jugendschutz

  • Es ist verboten Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen
  • Ebenso ist es verboten, Spirituosen, Alcopops und Aperitife an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen
  • Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren sowie der Verkauf an allgemein zugänglichen Automaten ist verboten. Diese Verbote sind entsprechend auszuschildern.
  • Weitere Informationen sind unter suchtpraevention-zh.ch zu finden.

Zu den Formularen & Gesuchen

Hinausschiebung der Schliessungsstunde

Möchten Sie eine Hinausschiebung der Schliessungsstunde für ihren Betrieb beantragen? Das Gesuch ist mindestens vier Wochen vor Gültigkeitsbeginn beim Polizeisekretariat der Stadtpolizei Bülach einzureichen.

Kantonale Gesetzgebung

Gemäss dem Kantonalen Gastgewerbegesetz sind Gastwirtschaften von 24:00 bis 05:00 Uhr geschlossen zu halten. Dauernde Ausnahmen von der Schliessungsstunde werden bewilligt, wenn die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Vorbehalten bleiben Einschränkungen nach dem Planungs-, Bau- und Umweltschutzgesetz.

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Team

René Schellenberg
Fachspez. Verwaltungspolizei
Tel. 044 863 13 10
E-Mail