Jugendvorstoss

Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren steht ein neues politisches Mittel zur Verfügung: der Jugendvorstoss.

  • Der Jugendvorstoss muss im Rahmen einer Versammlung beschlossen werden.
  • Der Jugendvorstoss muss von mindestens 28 Jugendlichen, die in der Stadt Bülach wohnen und zwischen 13 und 18 Jahre alt sind, unterschrieben werden. Für die Unterschriftensammlung kann die Unterschriftenliste Jugendvorstoss verwendet werden.
  • Der Jugendvorstoss muss dem Parlamentspräsidium schriftlich eingereicht werden und einen Titel, einen Antrag und eine Begründung enthalten. Für die Einreichung kann das Formular Jugendvorstoss pdf 82 KB verwendet werden.

  • Es muss eine Vertretung (erstunterzeichnende Person) und deren Stellvertretung (zweitunterzeichnende Person) der Versammlung, an welcher der Jugendvorstoss beschlossen wurde, bestimmt werden.

Ausführlichere Informationen können dem Merkblatt Jugenvorstoss pdf 89 KB entnommen werden.

Der ausformulierte Jugendvorstoss ist zusammen mit der Unterschriftenliste dem Parlamentspräsidium (Parlamentspräsidium, Allmendstrasse 6, 8180 Bülach) einzureichen.

Wir empfehlen, vor der Einreichung eines Jugendvorstosses mit dem Parlamentssekretariat Kontakt aufzunehmen (044 863 11 22 oder parlament[at]buelach.ch).