Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Ersatzwahlen Stadtparlament

Rosa Guyer und Roman Pfund (beide FDP) scheiden per 30. Juni bzw. 20. Juni 2022 aus dem Stadtparlament aus.

Die Nachfolge von Rosa Guyer tritt Ralf Winzer per 1. Juli 2022 an. Tanja Gugger trat per 21. Juni die Nachfolge von Roman Pfund an. Der Stadtrat verdankt Rosa Guyer und Roman Pfund ihre Mitarbeit im Stadtparlament bestens.

Antrag und Weisung an das Stadtparlament

Der Stadtrat hat folgende Anträge und Weisungen an das Stadtparlament überwiesen:

Volksinitiative «Begegnungszone Bülacher Altstadt»

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, die Volksinitiative «Begegnungszone Bülacher Altstadt» für ungültig zu erklären. Antrag und Weisung an das Stadtparlament stehen unter www.buelach.ch zur Verfügung.

Am 20. April 2022 erklärte der Stadtrat die Volksinitiative «Begegnungszone Bülacher Altstadt» als zustande gekommen. Im nächsten Schritt war zu prüfen, ob die Initiative inhaltlich rechtmässig ist (Gültigkeitsprüfung). Das kantonale Initiativrecht verlangt, dass Initiativen nur über Gegenstände eingereicht werden dürfen, welche dem fakultativen oder obligatorischen Referendum unterstehen. Ein solcher Gegenstand liegt hier nicht vor. Denn weder die Stimmberechtigten noch das Stadtparlament sind für eine Signalisation, wie die Sperrung einer Gemeindestrasse für den motorisierten Verkehr, zuständig. Der Stadtrat beantragt daher dem Stadtparlament, die Initiative für ungültig zu erklären.

Umzug der KESB Bülach Nord: Kreditabrechnung

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, die Kreditabrechnung für den Umzug der KESB Bülach und einen entsprechenden Nachtragskredit zu genehmigen. Antrag und Weisung an das Stadtparlament stehen unter www.buelach.ch zur Verfügung.

Am 31. Mai 2021 genehmigte das Stadtparlament den neuen Mietvertrag für die Räumlichkeiten der KESB Bülach Nord an der Grenzstrasse 10 sowie einen Kredit von 135 500 Franken. Die gesamten Aufwendungen belaufen sich auf 166 300 Franken. Damit wird der bewilligte Kredit um rund 31 000 Franken überschritten. Die Abweichungen sind darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Mietvertragsgenehmigung erst Kostenschätzungen anstelle von Kostenvoranschlägen vorlagen.

Sport- und Erholungsgebiet Erachfeld: Machbarkeitsstudie / Mandatserteilung

Der Stadtrat hat sich mit der Machbarkeitsstudie befasst und die Projektleitung extern vergeben. Für letzteres hat er einen Kredit von 100 000 Franken bewilligt.

Um die Planung und Entwicklung des Sportparks Erachfeld weiterzuführen, erarbeitete das Ressort Bevölkerung und Sicherheit eine Machbarkeitsstudie. Damit sollen Projektrisiken identifiziert und die Umsetzung des Raumprogramms überprüft werden. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, wie im südlichen Erachfeld die Sportnutzung entwickelt werden kann. Neben der Sportinfrastruktur sollen grosszügige parkähnliche Freiräume gestaltet werden. Die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie werden in die parallel laufenden Arbeiten zur Umzonungsvorlage einfliessen.

Weiter hat der Stadtrat die Inoversum AG, Meilen ZH, mit der Projektleitung beauftragt. Der Kredit von 100 000 Franken ist für Arbeiten bis 2025 vorgesehen. Beziehungsweise bis ein konkretes Projekt erarbeitet ist und der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

Bereits im Jahr 2017 erteilte der Stadtrat den Auftrag, die Planungsarbeiten im Erachfeld wieder aufzunehmen und voranzubringen. Diverse Teilprojekte innerhalb des komplexen Gesamtprojekts wurden bisher umgesetzt. Damit die weiteren Schritte im Gesamtprojekt angegangen werden können, braucht es zusätzliche fachliche- und personelle Ressourcen.

Modulbau Schulhaus Lindenhof: Arbeitsvergabe

Der Stadtrat hat das Architekturbüro arch5 AG, Bülach, zum Pauschalbetrag von 254 000 Franken mit den Architekturleistungen beauftragt.

Die Arbeiten sollen umgehend nach Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung ausgeführt werden. Auf dem Areal «Alter Bahnhof» neben der Schulanlage Lindenhof wird ein dreigeschossiger Modulbau errichtet. Am 26. September 2021 haben die Stimmberechtigten dafür einen Kredit von 6,125 Millionen Franken genehmigt. 

Beitrag an die Koordinationsstelle für Freiwillige in der Asylarbeit         

Die Stadt Bülach leistet im Schuljahr 2022/23 einen Beitrag von 30 000 Franken an die Koordinationsstelle für Freiwillige in der Asylarbeit. Die koordinierte Freiwilligenarbeit ist bewährt und leistet gerade aktuell einen grossen, gesellschaftlich wertvollen Beitrag zur Bewältigung der aussergewöhnlichen Flüchtlingsbewegung.

Die Landeskirchen engagieren sich seit mehreren Jahren für die Asylsuchenden in Bülach und führen die Koordinationsstelle. Die Koordinationsstelle organisiert die Einsätze der Freiwilligen sowie Deutschkurse, Unterstützung beim Bezug einer Wohnung oder auch soziale und kulturelle Begegnungsmöglichkeiten. Der Stadtrat unterstützt dieses Freiwilligenengagement seit Jahren. Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Bülach und den Landeskirchen halten Aufgabenrahmen und die Verwendung des städtischen Beitrags fest.

Der Stadtrat dankt allen Personen, welche sich auf freiwilliger Basis für die geflüchteten Menschen in Bülach einsetzen.

Mietzinsrichtlinien für die Unterbringung von Flüchtenden in Privathaushalten

Viele ukrainische Flüchtlingen, die in die Schweiz einreisen, wohnen in Privatunterkünften. Die Stadt Bülach hat dazu ein Merkblatt erarbeitet und Mietzinsrichtlinien festgelegt.

Grundsätzlich betreibt die Stadt Bülach Kollektivunterkünfte und beherbergt geflüchtete Personen in diesen. Haben jedoch Geflüchtete bei Privaten eine Bleibe gefunden, die für einen längeren Verbleib zumutbar ist, soll dies zukünftig mithilfe eines Untermietvertrags geregelt werden. Der Stadtrat hat die entsprechenden Vorgaben und die Mietzinsrichtlinien festgelegt. Die Informationen stehen unter www.buelach.ch zur Verfügung. Kontakt für Gastgeberinnen und Gastgeber ist die Flüchtlings- und Asylkoordination (fluechtl.asyl[at]buelach.ch, Tel. 044 863 15 00).

ARA Furt: Neubau Funkmast

Der Stadtrat hat dem Vertrag mit der Swisscom (Schweiz) AG für den Neubau eines neuen Funkmasts zugestimmt.

Die Swisscom (Schweiz) AG beabsichtigt, auf dem Grundstück der ARA Furt neben der kantonalen Autobahn A51 einen neuen Funkmast aufzustellen. Der Stadtrat hat hierfür einen Vertrag mit einer Laufzeit von fünfzehn Jahren genehmigt. Die Vertragsdauer beginnt mit Baubeginn. Damit kann die Swisscom AG die Anlage projektieren und ein Baugesuch einreichen. Die Entschädigung entspricht marktüblichen Ansätzen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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23. Juni 2022