Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Neue Gemeindeordnung - Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes des Kantons Zürich muss die Gemeindeordnung revidiert werden. Die neue Gemeindeordnung sieht unter anderem vor, den Gemeinderat in Stadtparlament umzubenennen, das Schulpräsidium nicht mehr an der Urne zu wählen sowie die Finanzkompetenzen von Gemeinderat und Stadtrat unverändert zu belassen. Daneben sind zahlreiche kleinere Änderungen vorgeschlagen.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die neue Gemeindeordnung der Stadt Bülach zu genehmigen. Dieser Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Stimmberechtigten werden voraussichtlich am 27. September 2020 an der Urne über die neue Gemeindeordnung befinden. Diese soll nach der Genehmigung durch den Regierungsrat per 1. Januar 2021 gültig werden.

Antrag und Weisung an den Gemeinderat inkl. ausführlicher Begründung steht unter www.buelach.ch/gemeinderat zur Verfügung.

Kindergarten Lindenhof, Neuer Gruppenraum - Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Die Primarschulpflege und der Stadtrat beantragen dem Gemeinderat, für den Neubau eines Gruppenraumgebäudes beim Kindergarten Lindenhof einen Kredit von 432 000 Franken zu bewilligen. Der Gruppenraum soll primär der integrativen Förderung dienen.

Antrag und Weisung an den Gemeinderat inkl. ausführlicher Begründung steht unter www.buelach.ch/gemeinderat zur Verfügung.

Erlass neue Parkierungsvorschriften - Antrag um Fristerstreckung zuhanden des Gemeinderats

Am 20. September 2017 hat Gemeinderat René Anthon eine Motion betreffend „Blaue Zone“ eingereicht. An der Sitzung vom 10. Dezember 2018 hat der Gemeinderat die Motion für erheblich erklärt. Somit ist innert neun Monaten ein Parkierungsreglement zu erarbeiten. Dieses ersetzt die Vorschriften über das Dauerparkieren auf Parkplätzen mit Parkuhren und mit beschränkter Parkzeit sowie die Nachtparkverordnung.

Der bisherige Projektverlauf zeigt, wie komplex und umfassend die Thematik ist. Aus diesem Grund kann die Frist für die Beantwortung der Motion, die am 10. September 2019 abläuft, nicht eingehalten werden. Der Stadtrat beantragt deshalb dem Gemeinderat, die gesetzlich mögliche Fristerstreckung von einem halben Jahr zu gewähren. Die neue Frist zur Beantwortung der Motion würde somit am 10. März 2020 ablaufen.

Stadtblatt

Seit knapp einem Jahr erscheint das Stadtblatt Bülach . Alle zwei Wochen erhalten es alle Haushaltungen kostenlos zugestellt; eine Kommunikationsplattform aus Bülach für Bülach.

Der Stadtrat beabsichtigt, mit dem Herausgeber des Stadtblatts Bülach eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Daher wird der Stadtrat dem Gemeinderat Ende August 2019 beantragen, das Stadtblatt mit 50 000 Franken jährlich, befristet für vier Jahre, zu unterstützen.

Glasi-Platz, Benützungsreglement

Das Glasi-Areal in Bülach Nord wird neu überbaut und danach als Begegnungszone signalisiert. Bestandteil der baurechtlich bewilligten Umgebungsgestaltung ist auch der Glasi-Platz , welcher der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Für die zukünftige Nutzung dieses Platzes hat der Stadtrat im Einvernehmen mit den Grundeigentümern ein Benützungsreglement erlassen. Inhaltlich orientiert sich dieses unter anderem an den Regelungen in der Altstadt.

Die amtliche Publikation und die öffentliche Auflage des Benützungsreglements erfolgen separat.

Entlassung von Gebäuden aus dem Inventar kommunaler Schutzobjekte

Die Eigentümer der nachfolgend genannten Gebäude haben beantragt, die Gebäude aus dem kommunalen Inventar schutzwürdiger Objekte zu entlassen. Die Stadt Bülach hat bauhistorische Gutachten in Auftrag gegeben. Der Stadtrat hat aufgrund der Gutachten entschieden, der Entlassung aus dem Inventar kommunaler Schutzobjekte zuzustimmen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen wird verzichtet.

  • Schaffhauserstrasse 83: Das Wohnhaus wurde 1925 erbaut. Das bauhistorische Gutachten zeigt, dass das Gebäude keine wesentlichen Eigenschaften besitzt, die es als schutzwürdiges Objekt nach den hohen Kriterien des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ausweisen würden.
  • Lindenhofstrasse 2: Das Vielzweck-Bauernhaus an der Lindenhofstrasse 2 wurde im 17./18. Jahrhundert erbaut. Das bauhistorische Gutachten attestiert dem Gebäude eine gewisse Schutzwürdigkeit. Aufgrund umfassender Interessenabwägung hat der Stadtrat entschieden, das Gebäude aus dem Inventar kommunaler Schutzobjekte zu entlassen.

Hinterbirchstrasse: Strasseninstandsetzung, Ersatz Ab-/Wasserleitungen

Gemäss Gesamtverkehrskonzept 2012 ist der Durchfahrtswiderstand bei der Hinterbirchstrasse zu erhöhen. Diesbezüglich haben im Jahr 2015 Umfragen und Besprechungen mit den Anwohnern stattgefunden. Basierend
darauf ist nun das Bauprojekt für den Ersatz der Werkleitungen und die Instandstellung der Strasse samt Gehwegen ausgearbeitet worden. Zur Erhöhung des Durchfahrtswiderstands werden bei den Verzweigungen zwei Podeste erstellt, bei den öffentlichen Parkfeldern werden Betonelemente versetzt.

Der Stadtrat hat das Projekt festgesetzt und die erforderlichen Kredite bewilligt: 700 000 Franken für die Instandsetzung der Strasse inklusive Ersatz der Beleuchtung, 440 000 Franken für den Ersatz der Mischabwasser-leitung und 370 000 Franken für den Ersatz der Wasserleitung. Gleichzeitig sind die Arbeiten an die Wistrag AG (Winterthur) und an die Peter Alber AG (Höri) vergeben worden.

Sportzentrum Hirslen, Windschutz Eishalle: Arbeitsvergabe

Der Stadtrat hat anfangs Juni 2019 für die Montage eines Windschutzes bei der Eishalle einen Kredit von 255 000 Franken genehmigt. Den Montagebau in Holz hat er der Sigrist Rafz Holz + Bau AG zum Preis von 119 000 Franken vergeben.

Aufzugskontrolle: Vertrag mit Goetschi Ingenieure AG

Der Stadtrat beauftragte im Jahr 1976 Erich Goetschi (Buchs ZH) mit der Prüfung von Aufzugsanlagen einschliesslich der Nachkontrollen. Mittlerweile hat sein Sohn Thomas Goetschi das Geschäft (Goetschi Ingenieurbüro AG) übernommen. Die Zusammenarbeit mit der Goetschi Ingenieurbüro AG hat sich bestens bewährt. Sie wird deshalb fortgesetzt.

Einbürgerung

Der Stadtrat hat eine Schweizer Staatsangehörige in das Bürgerrecht der Stadt Bülach aufgenommen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Mail
Tel. 044 863 11 25
11. Juli 2019